Frage: Elternzeit für Papa

Hallo Frau Bader, Sie sind unsere letztde Hoffnung, bei der Elterngeldstelle sagt jeder etwas anderes :(. Situation: - Eltern verheiratet - jetzt getrennt lebend - getrennte Haushalte (vorher gemeinsamer Haushalt) - Kind und Mutter am neuen Wohnort gemeldet - Eltern verstehen sich noch gut - Mutter in Elternzeit (12 Monate) - Vater möchte im Anschluss 1 Monat nehmen - Kind bei Mutter gemeldet - Kind soll bei Vater im Haushalt betreut werden, für seinen 1 Monat Elternzeit - Kind soll dafür nicht umgemeldet werden, da sonst Recht auf anschließenden Krippenplatz im Wohnort der Mutter verfällt Nun unsere Zwickmühle, die meiner Meinung nach besteht: Meiner Auffassung nach erhält mein (Noch)mann nur Elterngeld, wenn Kind bei ihm gemeldet ist, oder sehe ich das falsch? Dadurch geht mir aber der Kitaplatz verloren, da Kind nicht mehr in meiner Gemeinde. Kind soll bei Vater betreut werden den einen Monat aber nicht gemeldet. Meine Frage: Muss mein Kind zwingend bei meinem (Noch)mann angemeldet werden, um das er Elterngeld bekommt? Die Betreuung findet bei ihm statt, da könnte das Amt jederzeit vorbei kommen. Ich darf den Kleinen nur nicht ummelden, da mir sonst der Kitaplatz verloren geht. Bitte helfen Sie uns, wir sind verzweifelt und haben leider kein Geld für eine Rechtsberatung. Danke und LG Augustmama

von Augustmama am 29.05.2014, 19:01



Antwort auf: Elternzeit für Papa

Hallo, 1. EG bekommt man nur, wenn man es mind. 2 Mo. beantragt 2. EG bekommt der KV nur, wenn er mitd em Kind in einem Haushalt lebt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2014



Antwort auf: Elternzeit für Papa

Grundsätzlich kann man EG nur beziehen wenn man mit dem Kind zusammen lebt und man muss mindestens zwei Monate nehmen. Hat Dein Mann bereits einen oder mehrere Monate EG bezogen? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.05.2014, 19:08



Antwort auf: Elternzeit für Papa

Hallo, Und wenn Ihr das Kind mit Zweitwohnsitz beim Papa meldet? Gibts das überhaupt noch? Luvi

von luvi am 29.05.2014, 19:15



Antwort auf: Elternzeit für Papa

Es gehen nur zwei Monate wenn man Elterngeld erhalten möchte. Wobei sich mir die Frage stellt wie ihr das finanzieren wollt, wenn jetzt schon das Geld für eine Beratung fehlt. Denn dann müsstest Du dem Kind Unterhalt zahlen in der Zeit. Gehst Du dann wieder arbeiten in der Zeit ? Klingt hart, aber die Partnermonate muss man sich leisten können, konnten wir auch nicht. Der Vater könnte sich bei Euch melden, kontrollieren tut das keiner wer sich wo aufhält. Trennungsjahr wäre dann aber wohl hin. Und legal ist es auch nicht.

von Sternenschnuppe am 29.05.2014, 19:35



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