Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit nochmal schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternzeit nochmal schwanger

ela2013

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hallo ich habe eine frage ich bin berufstätig und zur zeit in elterzeit für 12monate habe am 09.01.13 entbunden und beziehe elterngeld was ist jetzt wenn ich im juni noch mal schwanger werde ??wie wird das elterngeld berrechnet für das zweite kind??kriege ich da 65%von dem elterngeld ??oder nur 300euro??oder wird sas rückwirkend von meinem gehalt berrechnet was ich vor der 1.schwangerschaft verdient habe??? mfg ela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


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