Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / Mutterschutz

Frage: Elternzeit / Mutterschutz

Gini79

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Liebe Frau Bader, ich sitze gerade über meinen Elterngeldantrag und nun kam mir eine Überlegung. Ich hab ja nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschutz. Ist es möglich, dass der Vater des Kindes, in diesen 8 Wochen seine 2 Monate Erziehungszeit nimmt? Ich würde dann direkt nach dem Mutterschutz in die Erziehungszeit gehen und auch erst ab da Elterngeld bekommen? Wenn ich direkt nach Geburt in Elternzeit gehe, wird ja das Elterngeld angerechnet und man bekommt es eigentlich nur 10 Monate. Würde das funktionieren oder entstehen da auf einer anderen Seite wieder Nachteile? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ihnen stehen als Paare gemeinsam 14 Monate zu. Diese können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten individuell und frei verteilen. Nur die 2 Monate, in welchen Sie MG beziehen, werden immer der Mutter zugerechnet. Mit anderen Worten: es könne 12 Monate frei verteilt werden. Der Vater kann auch die ersten beiden Lebensmonate Elterngeld beantragen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ihr könnt gemeinsam in Elternzeit/Mutterschutz gehen. In der Zeit bekommst du dein Mutterschaftsgeld und er sein Elterngeld. Allerdings bekommst du danach trotzdem nur 10 Monate lang Elterngeld. Denn Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet, sowie die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird. Sofern beides direkt aufeinander folgt. Gleiches gilt, wenn zwischen Mutterschutz und Elternzeit Urlaub liegt. Gruß Sabine


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