Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit /Mutterschutz Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit /Mutterschutz Fragen

ScarlettHara

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Hallo, mein Name ist Scarlett. Sorry für mein Deutsch. Ich wohne in Deutschland seit 2 Jahren, aber ich kenne mich nicht so gut mit Unterlagen und Schwangerschaft Regelungen hier. Ich bin schwanger mit ET am 10.03.2015 und meine Fragen sind: 1. ich will nach der Geburt 4 Monate zu Hause bleiben (wie ich verstehe 8 Wochen sind Mutterschutz und die andere 2 Monate Elternzeit), danach wollen wir dass mein Mann in ElternZeit für 12 Monate bleibt. ist das so möglich ? 2. wann muss ich meine Elternzeit beantragen? ich verstehe 8 Wochen vor ich in Elternzeit bleiben will, aber wann genau beginnt Elternzeit? muss ich 8 Wochen vor ich zu Hause bleibe ( das bedeutet 8 Wochen vor die 6 Wochen vor der Geburt -Mutterschutz, oder 8 Wochen vor der geplannte Geburt ?) 3. ich bin Freiwilig bei meine KK, das bedeutet die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt ich bekomme meine voll Lohn ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! LG, Scarlett


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, das ist möglich 2. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und geht acht Wochen nach der Geburt. Den voraussichtlichen Entbindungstermin teilt Ihnen die Frauenärztin mit. 3. Falls Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, haben Sie nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie auch einen Anspruch auf Krankengeld haben. Sie müssen das Geld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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1. Der Mutterschutz zählt für das Elterngeld. Du nimmst die ersten zwei Elterngeldmonate damit "weg". Das kann man nicht anders machen. Ihr könnt Elternzeit so nehmen, Du 4 Monate, er 12 Monate. Ihr bekommt aber zwei Monate davon kein Elterngeld. Wer diese zwei Monate nicht bezahlt bekommt, könnt ihr Euch aussuchen. Du lässt diese zwei Monate beim Elterngeldantrag einfach weg. Beim Elternzeitantrag beim Arbeitgeber gibst Du sie aber mit an. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Sachen und müssen einzeln beantragt werden! 2. Elternzeit beantragt man 7 Wochen vor deren Beginn. Da du aber den genauen Termin angeben musst kannst Du das erst machen, wenn dein Kind geboren ist. Denn der Termin hängt ja vom Geburtstag ab. Du musst für Dich also in der Woche, in der das Kind geboren wird Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Dein Mann muss 7 Wochen bevor er in Elternzeit will spätestens den Antrag abgegeben haben. Wenn ihr beide in der Woche nach der Geburt macht, seid ihr also sicher. Elterngeld solltest Du auch gleich nach der Geburt beantragen. Ich habe das so gemacht, dass ich das Formular vorher fertig ausgefüllt habe und nur noch das Geburtsdatum vom Kind hat gefehlt. Das habe ich mit allen Formularen so gemacht (Krankenkasse für die Familienversicherung vom Kind, Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit,...) Das Geburtsdatum und den Namen haben wir dann eingetragen und den Antrag weggeschickt als die Geburtsurkunde vom Kind bei uns war (die kam ein paar Tage nachdem wir die Geburt gemeldet hatten). 3. Wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist, bekommst Du den vollen Lohn im Mutterschutz. Die Kasse zahlt Dir einen Teil und der Arbeitgeber den anderen. Du musst das aber bei der Kasse rechtzeitig beantragen. Frage da am besten nach, welches Formular Du brauchst, wenn sie dir noch keins geschickt haben. Meine Kasse hat mir das geschickt und da auch drauf geschrieben gehabt, wann ich das spätestens abgeben muss. Bei mir hat die KK auch die Wochen vor der Geburt mit einmal bezahlt und die Wochen nach der Geburt nochmal mit einem Mal, also nicht wundern, wenn Du das nicht am Monatsende oder am Monatsanfang immer für den Monat bekommst, wie Dein Gehalt! Das machen die Kassen teilweise verschieden. Liebe Grüße Lilly


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