Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit länger genehmigt als Elterngeld gezahlt wird

Frage: Elternzeit länger genehmigt als Elterngeld gezahlt wird

Katzi13

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Hallo, Ich bin etwas verunsichert. Mein Arbeitgeber hat offiziell meine Elternzeit bis zum 25.10.2022 genehmigt. Nun bekomme ich nur bis Ende Juli Elterngeld. Die fehlenden Monate August, September und Oktober wurden gestrichen, da ich einen Arbeitgeberzuschlag und Mutterschaftgeld erhalten habe. Ich würde gerne am 01.09.wieder anfangen zu arbeiten. Finanziell bekommen wir das irgendwie hin. Ich frage mich allerdings, ob das einfach so problemlos möglich ist? Ich frage mich allerdings, ich hoffe das ist nicht dumm, ob ich irgendwelche Steuer oder Beiträge zahlen muss? Oder wer diese dann über den August weiter zahlt? Geht es einfach dem Monat August dann sozusagen Einkommenslos zu sein und ab 01.09.zu starten? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG wird nicht gestrichen, nur gekürzt. Wann ist das Kind denn geboren? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst nicht einfach am 1.09 anfangen zu arbeiten. Dein AG muss da zustimmen. Solange du in Elternzeit bist, brauchst du keine KV, steuern etc zahlen.


cube

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EG wird nicht einfach gestrichen. Ich nehme an, du hast EG Basis - also für 1 Jahr - beantragt. Vermutlich dachtest du, du bekommst nach den 8 Wochen MuSchu nochmal 12 Monate EG? Die 8 Wochen/2 Monate nach der Geburt sind da aber mit drin - das Mutterschaftsgeld/AG-Zuschuss wird sozusagen gegengerechnet. Willst du die EZ jetzt früher beenden, muss der AG zustimmen. Solange du in EZ bist, bist du auch versichert. Nach der EZ bist du dann wieder ganz normal Arbeitnehmerin. Bitte denke daran, dass du auch eine entsprechende Betreuung gemäß deinen Arbeitszeiten für euer Kind brauchst! Nach der EZ musst du deinen Vertrag wieder voll erfüllen können oder rechtzeitig TZ beantragen, falls du nicht VZ arbeiten kannst/willst. Die kann der AG aber auch ablehnen.


Felica

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Vorschlaf, dein AG darf zwar der Verkürzung der EZ widersprechen was er aber nicht darf ist dir zu verbieten in der EZ zu arbeiten und das darfst du mit bis zu 30/32 Std. Je nachdem ob dein Kind vor oder nach dem 1.09.21 geboren wurde. Bitte deinen AG also um TZ innerhalb der EZ, sofern er nicht hat, darfst du auch in der EZ woanders arbeiten solange kein direkter Konkurrent. Du musst ihn zwar vorher fragen, aber er kann es nicht verbieten wenn er dir keine Stelle bieten kann. Bis du dann eine geeignete Stelle gefunden hast, kannst du anteilig ALG1 beziehen. Kinderbetreuung vorausgesetzt wovon ich jetzt ausgehe. Grosser Vorteil, selbst wenn du in der EZ arbeitest bist du kaum kündbar und die Einkommensverluste sind überschaubar. Dazu kommt das du in dieser Zeit leichter wieder in EZ daheim gehen kannst, da du dann nur die TZ-Vereinbarung kündigen musst.


LouLou202020

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Ich kann dir von mir berichten. Du musst erst mit deinem Arbeitgeber, am besten Schriftlich festhalten, reden ob es möglich wäre vorzeitig aus der Elternzeit zu kommen. Der AG kann dies allerdings ablehnen, weil er zum Beispiel Gut Personaltechnisch aufgesetzt ist wie in meinen Fall. Von ihm aus, darfst du aber im Falle einer Ablehnung der Verkürzung woanders arbeiten auf 450€ bis zu 30 h. Jetzt kommt aber das aaaaaaber: je nach Branche hast du eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben. Heißt du darfst zum Beispiel in meinem Fall nichts im Einzelhandel anfangen woanders, also nicht bei der direkten Konkurrenz. Das gleiche gilt fürs Büro etc. Ich kann deine Situation verstehen, man hat falsch geplant mit dem Elterngeld und dann kam doch eine andere Situation weswegen es nicht ausreichend ist.


misses-cat

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Das du als Lidl Mitarbeiterin nicht bei Aldi anfangen darfst ist klar aber un bei Takko kenne ich zwei die da nebenbei arbeiten, Hauptarbeitgeber ist Lidl, also kompletter Handel kann nicht sein


Blömsche

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Zum Thema Steuern: du bekommst Elterngeld, also Lohnersatzleistung. Du musst daher eine Steuererklärung machen, da das EG die Summe der Gesamteinkünfte erhöht und damit den mit dem Einkommen steigenden Steuersatz.


LouLou202020

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Mein BL sagte ich dürfe nirgends woanders im EH arbeiten weder Hagebau, Tedi, Kik etc. Das war seine Aussage so am Telefon. Kann natürlich in einem anderen Bezirk anders geregelt sein wie bei uns. Habe ja nachgefragt bei ihm weil z. B. Hier um die Ecke ein Hagebaumarkt ist und er meinte Nein, nirgends im EH Sri es Mode, Nonfood etc. Putzstelle, Büro, Industrie wäre ok.


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