Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Jobrückkehr

Frage: Elternzeit-Jobrückkehr

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Liebe Frau Bader, ich hatte Sie letztens schon einmal in die gleiche Richtung gefragt, aber ein wichtiges Detail vergessen. Sie rieten mir, da ich 2 Jahre EZ beantragt habe, aber nach einem Jahr (nach Auslaufen des Elterngeldes) wieder zurück muss, die Stelle aber nicht mehr vorhanden ist (gGmbH in großer Klinik) und die Perso froh ist, das Geld einzusparen, dass mir eine TZ-Tätigkeit zumindest zustünde. Jetzt die Krux, ich hatte vorher auch nur einen 30-Stunden-Vertrag. Wie sieht es in diesem Falle aus? Ich bin jetzt in den Stellenpool des Unternehmens aufgenommen worden, sehe aber dahingehend echt schwarz. Kann ich nach Auslaufen des Elterngeldes mit arbeitssuchend melden? Dazu einen 400-Euro-Job? Oder muss ich Hartz IV beantragen? Wie komme ich nach dem Auslaufen des Elterngeldes finanziell weiter außer dem Kindergeld? Mein Freund verdient leider nicht so viel, um finanziell alles aufzufangen. Viele Grüße Carmen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie wollen also in der EZ TZ arbeiten? Ein Anspruch besteht (ich gehe von mehr als 15 AN aus) - aber wenn der AG betriebliche gRünde nennen kann, ist es halt schlecht. Sie können sich auch in der EZ beim AA melden, wenn der TZ-Job abgelehnt wird. Liebe Grüsse, NB


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