Cleo159
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht jetzt Ende September zu Ende. Vor der Elternzeit hatte ich einen 30 Stunden/Woche Büro-Job in einer großen Firma. 30 Stunden sind jetzt wegen der Betreuung meines Sohnes nicht mehr möglich, daher stellte ich einen Antrag auf 8 Stunden pro Woche (ggf bis 12 Stunden). Nun bietet mir mein Arbeitgeber einen 8 Stunden Job an, allerdings nur Nachmittags. Die Kindertagesstätte hat bei uns jedoch nur bis 13 Uhr geöffnet. Nachmittags haben wir keinerlei andere Betreuung zur Verfügung. Kann mein Arbeitgeber, dies wirklich so bestimmen ? Wie soll ich mich verhalten? Bin gerade ziemlich vor den Kopf gestoßen... Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, das kommt darauf an, was dazu vertraglich geregelt ist bzw wann Sie früher gearbeitet haben. Wenn das auch nachmittags war, darf er. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das kann er. Wie alt ist das Kind?
Cleo159
Jonas wird jetzt 3 Jahre
Sternenschnuppe
Puh, warum wird das erst jetzt geklärt :-( Du musst dann kündigen, wenn Du den alten Vertrag nicht mehr erfüllen willst. Viel zu spät jetzt, Du kannst hoffen dass der AG zustimmt. Unter 15 Arbeitsstunden die Woche gibt es auch kein Arbeitslosengeld. Von der Sperre wegen Eigenkündigung mal abgesehen. Bedeutet Du musst auch Deine Krankenkasse selbst bezahlen. Bist Du verheiratet ?
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