jugge
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage, wie man als Vater bei einer möglichen bevorstehenden betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung umgehen soll, der Geburtstermin rund 4 Monate in der Zukunft liegt (1.6.2015), die vertragliche Kündigungsfrist 6 Monate beträgt und dem Arbeitgeber die Schwangerschaft meiner Frau noch nicht bekannt ist? Mir ist bekannt, dass der Kündigungsschutz ab der 8. Woche vor Geburt greifen würde, also ab 6.4.. Meine Befürchtung ist jedoch eine mögliche Kündigung bereits Ende Februar und mein Ziel wäre es möglichst lange beschäftigt zu bleiben im Idealfall in Kombination von Elternzeit, um die gemeinsame Zeit zu nutzen und Elterngeld beziehen zu können. Was sind Ihre Empfehlungen: Gar nichts tun und erst mal abwarten? Bereits jetzt die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen? Hätte das irgendwelche Vorteile? Würde dies ggfs. die Kündigungsfrist unterbrechen, z.B. bei einer AG-Kündigung zum 28.2. wäre Vertragsende 30.8. - hätte eine Elternzeit vom 1.6. - 31.12. eine Auswirkung auf das Vertragsende 30.8. oder würde sich das Vertragsende um die Zeit der Elternzeit dann verlängern? Vielleicht selbst eine Arbeitnehmer-Kündigung zum 30.06.2016 einreichen (das wäre weit in der Zukunft um genug Raum für Elternzeit zu geben oder hilft das nichts)? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen. Viele Grüße jugge
Hallo, Sie können ab der Geburt EZ nehmen, ab Antragstellung, frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit haben Sie Kü.-Schutz Liebe Grüße NB
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