Mitglied inaktiv
Liebe Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe nochmals eine Frage zum Ende meiner Elternzeit. In meiner Elternzeit habe ich ja noch Kündigungsschutz. Mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass es nach meiner Elternzeit auf eine betriebsbedingte Kündigung hinauslaufen würde, aus wirtschaftlichen Gründen, keine Arbeit, Betrieb wird verkleinert pp. Kann mir mein AG am ersten Arbeitstag dann die betriebsbedingte Kündigung aussprechen und mich bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen? Muss er mir dann mein altes Gehalt zahlen oder wie wird das geregelt werden? Ab welchem Zeitpunkt kann man sich arbeitslos melden? Vielen Dank schon mal für die Auskunft! Viele Grüße, bini72
Hallo, alles JA. Ber eben erst am ersten Arbeitstag u dann gilt die gesetzl./ vertrag. Kü-Frist. Bis zum Ende des Vertrages bekommen Sie den Lohn. Arbeitslos melden müssen Sie sich nach Erhalt der Kü. schnellstmöglich Liebe Grüsse, NB
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