Becci100
Hallo Frau Bader, mein AG streicht derzeit diverse Stellen. Vor der Veröffentlichung bin ich noch für 3 Jahre ( mitte 2019) in die betriebliche Elternzeit gegangen, während der ich Teilzeit arbeite. Nach derzeitigem Stand würde ich wohl zum 31.12.17 gekündigt werden und eine Abfindung erhalten. Wäre es hier rechtens, wenn der AG mich nur auf Basis meines TZ-Gehaltes abfindet, obwohl ich faktisch einen VZ-Vertrag habe und somit ja auch eine volle MAK freimache? Könnte ich, da ich bei Beantragung der betrieblichen EZ von der Kündigungswelle nichts wußte, die vorzeitige Beendigung der EZ verlangen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße
allo, was ist betriebliche EZ? Normale EZ? In der EZ kann der AG Ihnen nicht kündigen (außer bei Insolvenz). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für Kündigungsfragen in der Elternzeit gibt es eine Behörde in jedem Bundesland, die dafür zuständig ist. Dort werden die Anträge auf Kündigung bearbeitet und dort erhält man auch zuverlässige Auskünfte.
Mitglied inaktiv
Hallo, hier wird von "betrieblicher" Elternzeit gesprochen. Ist damit die gesetzliche Elternzeit gemeint oder bietet der Arbeitgeber ein freiwilliges Programm?
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