Mitglied inaktiv
Hallo! Wir hätten da eine Frage bezgl. der Elternzeit: mein mann würde gerne ab anfang juli Elternzeit nehmen. (Entbindungstermin war der 24.05.) Er hatte seinen Arbeitgeber bereits im Frühjahr darüber informiert.(also auf jeden Fall innerhalb der sieben- Wochen- Frist) Dieser hat jedoch gemeint, mein mann könne frühestens acht Wochen nach der Entbindung zuhause bleiben, da ich ja eh daheim bin wg. Beschäftigungsverbot.Das wäre der 24.07. Auf dem Antragsformular steht jetzt aber explizit für Väter "Beginn der Elternzeit ab geburt" als Möglichkeit zum Ankreuzen! Was stimmt denn jetzt? Am Montag ist der erste Arbeitstag meines Mannes nach dem Urlaub, den er sich jetzt extra genommen hatte, wir wissen jetzt wirklich nicht, wie wir uns verhalten sollen! Vielen Dank im Voraus- Daniela P.S. oder ändert die tatsache, daß ich vorher arbeitslos gemeldet war irgendetwas?
Mitglied inaktiv
vom gesetz her ist es möglich, dass derjenige in elternzeit gehen kann, der in einem arbeitsverhältnis steht. väter können direkt ab der geburt in elternzeit, auch wenn die mutter logischerweise noch im mutterschutz ist. wir haben uns diesbezüglich extra erkundigt, haben es auch schriftlich. mein mann geht ab der geburt für 2 monate in elternzeit.
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