Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

Guten Abend, Mein 1. Kind kam am 1.4.2017 zur Welt, ich hab bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich wieder schwanger, das 2. Kind soll Ende Juli 2018 kommen. Kann ich die Elternzeit für Kind 1 ganz normal weiterlaufen lassen (also bis zum 31.3.2019) und ab dem 1.4.2019 dann die Eternzeit für Kind Nr. 2 starten lassen? Danke

von Nylie am 03.12.2017, 22:35



Antwort auf: Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Sie sollten am besten die EZ bis zum Beginn verlängern, es sei denn, Sie wollen die kurze Zeit arbeiten Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2017



Antwort auf: Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

Machbar, aber dumm. Du verzichtest damit auf das volle Mutterschutzgeld, das Dir zusteht. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 22:40



Antwort auf: Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

im prinzip ja. ABER bitte beende die laufende elternzeit schriftlich mit attest auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz um das volle geld zu erhalten. den zurückgespielten rest von kind 1 an elternzeit lässt du dir schriftlich aufsparen. am besten nimmst du dann ein jahr von kind 2 un hängst den rest von kind 1 dran. dann hast du zwei glatte jahre von kind 2 übrig, die du später nehmen kannst. beachte aber, dass die zwei restjahre einen tag vor dem 8. geburtstag des zweiten kindes FERTIG sein müssen. also rechtzeitig beantragen.

von mellomania am 03.12.2017, 23:06



Antwort auf: Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

Wenn Du das so machst wie du planst wäre es superblöde.... Erstens, Du verschenkst Geld, zweitens Du verschenkst EZ. Den, EZ KInd1 udn Mutterschutz Kind2 würden gleichzeitig weiterlaufen - ohne Mehrwert. Wenn dir das egal ist, mach es. Wenn nicht, gehe folgender massen vor: 1. Falls Du dann noch EG bekommst, bespreche dich mit der EG-Kasse was sinnvoller ist für das nächste EG. Solltest du EG Plus bekommen, solltest du um Änderung in normales EG bitten. Sonst verlierst du die weiteren EG-Auszahlungen am neuen Mutterschutz. Evtl, je nachdem kann es auch sinnvoll sein evtl 1-2 normale EG-Monat in EG Plus zu wandeln, hängt davon ab wann der neue Mutterschutz beginnt. 2. Beende die laufende EZ zum Tag VOR dem neuen Mutterschutz. Ist wichtig, weil nachträglich geht das nicht mehr, was weg ist vom Mutterschutz wird nicht nachgezahlt. damit bekommst du dann nicht nur die bis zu 13 € von der KK die du bei deiner Planung bekommen würdest, sondern auch den vollen AG-Anteil wie beim ersten Kind. 3. Wenn du die laufende EZ beendest, lässt du dir die restliche von Kind1 übertragen auf einen späteren Zeitpunkt. Da dein Kind erst 2017 geboren ist, kannst du bis zu 2 Jahre dir aufheben. Nach der Geburt von Kind2 nimmst du Mutterschutz und EZ für Kind2. Und hängst dann die von Kind1 dran wenn du willst. Den, Du hast wenn du dir diese hast übertragen lassen, bis zum 8ten Lebensjahr Zeit die EZ zu nutzen. machst du das nicht, verfällt die sobald das Kind 3 Jahre wird. Sehr gut, weil du sicherlich nicht mit 2 kleinen Kindern sooo schnell wieder VZ arbeiten wirst, oder? So hast du die Option auch zu sagen wenn die beiden aus dem gröbsten raus sind, jetzt innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche ist möglich - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Dein VZ-Vertrag ruht weiterhin. Qarum also diese Option nicht mitnehmen? Mit dem was ich dir geschrieben hast nutz du das komplette finanzielle und elternzeitlichen Möglichkeiten aus die sich bieten.

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 09:23



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