Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

Frage: Elternzeit für Kind 2 einfach dranhängen?

Nylie

Beitrag melden

Guten Abend, Mein 1. Kind kam am 1.4.2017 zur Welt, ich hab bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich wieder schwanger, das 2. Kind soll Ende Juli 2018 kommen. Kann ich die Elternzeit für Kind 1 ganz normal weiterlaufen lassen (also bis zum 31.3.2019) und ab dem 1.4.2019 dann die Eternzeit für Kind Nr. 2 starten lassen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Sie sollten am besten die EZ bis zum Beginn verlängern, es sei denn, Sie wollen die kurze Zeit arbeiten Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Machbar, aber dumm. Du verzichtest damit auf das volle Mutterschutzgeld, das Dir zusteht. LG Lilly


mellomania

Beitrag melden

im prinzip ja. ABER bitte beende die laufende elternzeit schriftlich mit attest auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz um das volle geld zu erhalten. den zurückgespielten rest von kind 1 an elternzeit lässt du dir schriftlich aufsparen. am besten nimmst du dann ein jahr von kind 2 un hängst den rest von kind 1 dran. dann hast du zwei glatte jahre von kind 2 übrig, die du später nehmen kannst. beachte aber, dass die zwei restjahre einen tag vor dem 8. geburtstag des zweiten kindes FERTIG sein müssen. also rechtzeitig beantragen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du das so machst wie du planst wäre es superblöde.... Erstens, Du verschenkst Geld, zweitens Du verschenkst EZ. Den, EZ KInd1 udn Mutterschutz Kind2 würden gleichzeitig weiterlaufen - ohne Mehrwert. Wenn dir das egal ist, mach es. Wenn nicht, gehe folgender massen vor: 1. Falls Du dann noch EG bekommst, bespreche dich mit der EG-Kasse was sinnvoller ist für das nächste EG. Solltest du EG Plus bekommen, solltest du um Änderung in normales EG bitten. Sonst verlierst du die weiteren EG-Auszahlungen am neuen Mutterschutz. Evtl, je nachdem kann es auch sinnvoll sein evtl 1-2 normale EG-Monat in EG Plus zu wandeln, hängt davon ab wann der neue Mutterschutz beginnt. 2. Beende die laufende EZ zum Tag VOR dem neuen Mutterschutz. Ist wichtig, weil nachträglich geht das nicht mehr, was weg ist vom Mutterschutz wird nicht nachgezahlt. damit bekommst du dann nicht nur die bis zu 13 € von der KK die du bei deiner Planung bekommen würdest, sondern auch den vollen AG-Anteil wie beim ersten Kind. 3. Wenn du die laufende EZ beendest, lässt du dir die restliche von Kind1 übertragen auf einen späteren Zeitpunkt. Da dein Kind erst 2017 geboren ist, kannst du bis zu 2 Jahre dir aufheben. Nach der Geburt von Kind2 nimmst du Mutterschutz und EZ für Kind2. Und hängst dann die von Kind1 dran wenn du willst. Den, Du hast wenn du dir diese hast übertragen lassen, bis zum 8ten Lebensjahr Zeit die EZ zu nutzen. machst du das nicht, verfällt die sobald das Kind 3 Jahre wird. Sehr gut, weil du sicherlich nicht mit 2 kleinen Kindern sooo schnell wieder VZ arbeiten wirst, oder? So hast du die Option auch zu sagen wenn die beiden aus dem gröbsten raus sind, jetzt innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche ist möglich - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Dein VZ-Vertrag ruht weiterhin. Qarum also diese Option nicht mitnehmen? Mit dem was ich dir geschrieben hast nutz du das komplette finanzielle und elternzeitlichen Möglichkeiten aus die sich bieten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...