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Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und hoffe dass ich die so formuliert bekomme wie ich sie meine... Ich bin in Elternzeit (meine Tochter ist 21 Monate). Ich bin wieder schwanger. Das Baby kommt im Mai. Ich möchte wieder 2 oder 3 Jahre Elternzeit nehmen. Was wäre wenn mein Mann von der Geburt an 2 Monate Elternzeit nehmen wollen würde? 1. Würden wir dann die ersten 2 Lebensmonate unseres Kindes 65% des Nettogehaltes meines Mannes bekommen und danach noch 12 Monate lang 300 Euro? 2. Wenn mein Mann nun den Wunsch nach Elternzeit beim Arbeitgeber ankündigen würde, hätte er von da an einen besonderen Kündigungsschutz? 3. Hat der Arbeitgeber meines Mannes in der Zeit seiner Elternzeit irgendwelche Kosten zu tragen, außer die Bezahlung einer eventuellen Vertretung? 4. Kann man den Antrag schon vor der Geburt des Kindes stellen, damit wir dann nicht plötzlich 1,2 oder gar 3 Monate ohne Geld da stehen, weil die Bearbeitung des Antrages so lange dauert? Besten Dank im voraus! Gruß Katja
Hallo, Mela hat (leider) recht. Sonst würden ja die Frauen, bei denen der Mann zu Hause bleibt, bevorteilt. Liebe Grüsse, NB
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1. Nein, da die Zeit während des Mutterschutzes immer der Frau zugeordnet werden. 3. Nein. 4. Nein.
Mitglied inaktiv
Hallo Mela, das sehe ich anders. Warum werden die zeiten des MuSchu IMMER der Mutter zugeordnet? Das Problem liegt eher darin, daß die EZ 7 Wochen vorher gemeldet werden muß. Der Kündigungsschutz besteht ab 8 Wochen vor Antritt der EZ. Und das weiß man ja bei der Geburt grade nicht wirklich so. Siehe § 18 BEEG Die Koasten des AG sind verschieden, "Vertretung" ist ja oft auch relativ, gerade für kurzfristige Zeiträume wie 2 Monate. Beantragen kann man VOR geburt des Kindes nichts, da muß man die Geburt schon abwarten. Und da Man ja weiß, daß demnächst die Geldeingänge unregelmäßiger werden, muß man eben haushalten. Ich habe VOR der Geburt mir eine Checkliste gemacht und alles soweit wie möglich vorbereitet. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Der Vater des Kindes kann EZ während Mutterschutzes nach der Geburt nehmen. Haben in meiner Dienststelle gerade einen Vater, der dies tut. Das Kind kam 2Wochen vor ET, in dieser Zeit arbeitet er noch. Ab dem eigentlichen ET ist er in EZ. LG Nadine
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Elterngeld: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14 Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.
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