Indie799
Hallo, Ich bin zum 2. mal schwanger und noch in elternzeit bis Oktober. Elterngeld bekomme ich keins mehr. Sobald ich schwanger bin, komme ich zu 100% ins Beschäftigungsverbot. Da bin ich sicher. Nun zu meiner Frage. Sage ich meiner Firma das ich meine elternzeit frühzeitig beenden möchte, nehme meine 30 Tage resturlaub und sage dann das ich wieder schwanger bin oder rufe ich einfach meinen AG an und sage ich bin schwanger? Dann würde ich ja 4 Monate volles Gehalt verlieren. Und wie wird die Höhe vom Lohn während des Beschäftigungsverbotes berechnet wenn ich nicht gearbeitet habe? Liebe Grüße
Hallo, das klappt aus verschiedenen Gründen nicht. Zum einen können Sie die Elternzeit nur vorzeitig beenden, wenn sie die Arbeit doch antreten könnten, dass ältere Kind also betreut ist. Ein Beschäftigungsverbot bedeutet ja im Umkehrschluss auch, dass der Arbeitgeber Sie umsetzen auf eine andere Arbeitsstelle kann. Im übrigen kann man nicht eine Elternzeit vorzeitig beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Das hieße nämlich, dass man es nur beendet, um Lohn zu erhalten. Selbst wenn der Arbeitgeber zustimmt und seinen Teil bezahlt, bleibt das meiste bei der Krankenkasse hängen und die wäre geschädigt. Strafrechtlich würde man hier möglicherweise von einem Betrug sprechen können. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das ist Sozialbetrug!
User-1736455377
Nein, das geht nicht. Die EZ darf nicht zu Gunsten eines BVs beendet werden. Und auch der Trick, Resturlaub dazwischen zu schieben könnte dir auf die Füße fallen. Das wäre schon sehr offensichtlich. Einer vorzeitigen Beendigung müsste der AG ja eh zustimmen - und dem wird sicher sofort klar (oder der KK), was da läuft.
Indie799
Dass das sozialbetrug ist, wusste ich nicht. Dann werde ich einfach demnächst meinen Arbeitgeber informieren und fragen wie wir weiter vorgehen. Danke für die Antworten :)
MamaausM2
Du hast auch nicht bedacht, dass dein älteres Kind betreut sein muss. Ein BV setzt voraus, dass man eigentlich arbeiten kann!
Indie799
Betreuung ist kein Problem, war aber auch nicht die Frage was für Voraussetzungen man braucht für ein BV. Trotzdem danke für die Antwort.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen. 1. Kann ich wie gewünscht in reine Elternzeit zurück. 2. Wie kann ich verhindern Elternzeit zu verlieren? Hintergrundinformationen: 1 habe 2 Kinder ( *Februar 2020+ *Juni 2021). Für Kind 1 hatte ich zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet. Für Kind 2 im A ...
Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...
Hallo, kann ich eine nicht begonnene elternzeit zurücknehmen ? ich war bis Dezember 23 in EZ, danach habe ich einen Monat Urlaub genommen (bis 02.02.24) und danach geht meine Elternzeit wieder los. Ab 01.04. würde ich in TZ in EZ wieder arbeiten. Nun frage ich mich, ob ich die Elternzeit zurücknehmen kann, weil sie ja noch nicht begonnen ...
Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for ...
Guten Tag, momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen. Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Guten Tag, ich bin derzeit noch in Elternzeit von meiner ersten Tochter und arbeite mit 50% Teilzeit in Elternzeit. Ich habe zum 1.2.25 angefragt ob ich meine Elternzeit vorzeitig beenden kann und dies wurde genehmigt. Das Schreiben dazu erhalten ich in den nächste 2 Wochen per Post. Nun ist es so dass ich erneut Schwanger bin. Ich arbeite in ...