Mitglied inaktiv
Ab dem 15.02.2005 werde ich in mutterschutz sein, anschliessend ab dem 24.05.2005 bei ungekündigtem arbeitsverhaeltnis(vollzeit) in elternzeit gehen. seit einiger zeit recherchiere ich deshalb bezueglich des themas krankenversicherung: da mein augenblickliches einkommen über der beitragsbemessungsgrenze liegt, bin ich bei einer gesetzlichen krankenversicherung(BEK) freiwillig versichert. dies bedeutet nun, dass ich während der elternzeit, - also ab 25.05.2005 - nicht beitragsfrei, wie pfichtversicherte bin - sondern einen mindestbeitrag von 125.- mtl. zu entrichten habe. nun gäbe es ja die möglichkeit, die anzahl arbeitsstuden so zu reduzieren, dass ich unterhalb der beitragsbemssungsgrenze für pflichtversicherte(46.800.- p.a. bzw. 3.900.-mtl bruttoeinnahmen) liegen wuerde. aber wie wird die beitragsemessungsgrenze berechnet? wo liegt der stichtag? wird es monatlich oder jährlich berechnet? soweit ich erfahren habe meldet der arbeitgeber die einkuenfte bis ende maerz für das zurueckliegende jahr. wie sieht es aus, wenn sich innerhalb des jahres etwas aendert? wird bei teilzeitbeschaeftigung während der elternzeit der arbeitsvertrag geändert? trotz mehrmaliger recherche bei der krankenkasse ist es mir bis jetzt noch nicht gelungen zu dem thema eine klar aussage zu bekommen.
Hallo, ehrliche Antwort: ich habe davon keine Ahnung. Bevor ich was falsches sage, schenke ich es mir ganz. HHaben Sie nicht mal beid er KK nachgefragt? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich stehe vor dem gleichen Problem. Mir hat die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse gesagt, Stichtag für die Meldung greiwillig/ gesetzlich sei der 1.1. und dann das voraussichtliche Einkommen für das Folgejahr (ich gehe schon Ende Januar in den Mutterschutz, aber trotzdem wird vom gesamten Jahreseinkommen ausgegangen) Lt. Ihrer Aussage genügt es, wenn ich ab 1.1. in Teilzeit gehen würde - ich weiß nurnoch nicht, ob mein Arbeitgeber mitspielen würde. Außerdem sagte sie mir, der Beitrag berechnet sich nach dem halben Einkommen meines Ehemannes, abzüglich eines Kinderfreibetrages. Mehr kann ich leider dazu auch nicht sagen... Gruss True
Mitglied inaktiv
oh vorsicht ich habe eine grausame Geschichte zu dem Thema, ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation und werden von der BKK Barmarg Steinmüller vermutlich übers Ohr gehauen
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