Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Ende was dann ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit-Ende was dann ?

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Elternzeit endet zwar erst im Januar 2007 aber ich möchte mich vorab schon informieren. Ich habe vor Beginn meiner Elternzeit in einer Arztpraxis Vollzeit (38,5 h) gearbeitet. Mein Chef hat für mich vertretungsweise niemand eingestellt. Wir sind 3 Vollkräfte, 1 Lehrling und 1 Putzfrau. Ich weiß jetzt schon daß ich von meiner Seite aus nicht Vollzeit wieder arbeiten gehen kann. Nun meine Frage: Kann mein Chef mir zum Ende der Elternzeit kündigen ? Steht mir einen stundenweise Beschäftigung zu ? Muss ich kündigen wenn ich die Stelle nicht wieder so antreten kann wie ich sie verlassen habe ? DANKE Gruß Maya


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf TZ. Wenn Sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können,müssen Sie kündigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Maya, ich bin fast in der gleichen Situation wie Du meine Chefin hat für mich aber damals jemanden eingestellt aber leider nicht auf Zeit. Habe Ihr heute einen Brief geschrieben wie es denn aussähe wenn ich die Elternzeit um habe ob ich dann an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. Bin gespannt was kommt. Ich habe im Feb. 06 meine Elternzeit um. Wir sind nur eine Voll eine 400 und eine 800 euro Baisi Angestellte und eine Putzfrau. Liebe Grüße Monique Bin gespannt was dir geraten wird.


Mitglied inaktiv

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Ich denke mal, daß du kündigen musst, wenn du keine einverehmliche Lösung mit deinem AG fimdest. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit nach dem Teilzeitarbeitsgesetz besteht nur bei mindestens 15 Abeitnehmern im Betrieb, also rechtlich kannst du nichts erwirken. Und warum sollte dich dein AG von alleine kündigen, eigentlich musst du ja nach dem Arbeitsvertrag nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten. Also wirst du kündigen müssen. Aber sprich doch noch einmal mit deinem Chef. LG Katrin (die leider vor das Arbeitsgericht ziehen musste und erfolgreich war)


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