Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Elterngeld, Vater Student, Mutter Berufsausbildung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/Elterngeld, Vater Student, Mutter Berufsausbildung

Michi_Kathi

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Guten Tag liebes Expertenteam, Unser Sohn wird Mitte Mai 2017 zur Welt kommen und wir freuen uns riesig darauf. Wie sind 27&30 Jahre aus Bayern und sind beide nicht berufstätig, da ich (Vater) studiere und meine Freundin im letzten Jahr der Berufsausbildung ist. Wir haben schon sehr viel im Internet und in diesem Forum gelesen, möchten uns aber gerne eine Expertenmeinung dazu anhören welche Leistungen wir am besten beantragen. Kindergeld ist klar, aber wie schaut das mit dem Elterngeld aus? Folgende Konstellation liegt vor: Die Schule meiner Freundin endet im Juli 2017. Da sie während wichtigen Prüfungen im Mutterschutz ist und an diese nicht Teilnehmen darf, muss sie diese im September nachholen. So wie ich das sehe muss sie sich dann zwischen Schulende (Juli) und Prüfungen (September) arbeitslos melden oder? Wie ist das mit Elterngeld/Elternzeit? Meine Letzte Erwerbsarbeit vor dem Studium und Abitur (2.Bildungsweg!) lag schon über 5 Jahre zurück. So wie ich das sehe bekommen wir das Kindergeld und 300 Euro Elterngeld für 12 Monate. Ist dem so? Wer von uns sollte das beantragen? Wie schaut es mit Elternzeit aus. Kann ich ein Urlaubssemester nehmen und in der Zeit Elternzeit & Elterngeld beanspruchen? Wir sind leider etwas verunsichert und würden uns um Unterstützung freuen. Kathi & Michi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Als Schülerin gibt es keinen Mutterschutz, oder hat die Schule das so vorgesehen? An der Uni, wo ich nebenbei Dozent bin, hat eine Studierende mal in der 38. SSW eine Prüfung geschrieben. 2. Wieso ArbGeld 1? Sie hat nichts eingezahlt und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung 3. Ja, Sie bekommen den Grundbetrag iHv 300 € Liebe Grüße NB


Celibe88

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Hallo, vielleicht eine kleine Anmerkung. Meine mündliche Abschlussprüfung im Studium war auch im Mutterschutz meines ersten Sohnes, es war stressig aber ich war sehr froh dies noch hinter mir zu haben. Niemand hat nach dem Mutterschutz gefragt. Es wird nicht einfacher mit Baby, meine Bachelor Arbeit war noch nicht ganz fertig, das war schwierig genug. Alles gute euch beiden!


Mitglied inaktiv

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In der Mutterschutzfrist VOR der Entbindung darf man mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt auch an Prüfungen teilnehmen, nur nicht in der Mutterschutzfrist NACH der Entbindung. Elterngeld sollte derjenige beantragen, der zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern möchte. Dafür ist es ja auch vorgesehen. Wenn man das Kind stillt, wäre das zweckmäßigerweise wohl eher die Mutter. Es gibt aber nur 300 Euro. Ein Urlaubssemester brauchst du dann doch nicht, wenn die Mutter sich kümmert. Beeile dich dein Studium abzuschließen, damit du deine Familie auch finanziell versorgen kannst. Du kannst ja Bafög beziehen, da ist der Höchstsatz weit mehr als 300 Euro.


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