Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mehrere Fragen: Kurze Erklärung: Ich bin schwanger, Geburtstermin ist Ende Oktober 2010. Bin Beamtin, verheiratet. Mein Mann ist Angestellter. Wir sind in Lohnsteuerklasse 4. Er hat ab Ende des Jahres einen Geschäftswagen (1% Geldwertevorteil). Wechsel der Klassen dann zum 01.01.2011? 1. Lohnstuerklassenwechel sinnvoll? 3/5? 2. In den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes bekomme ich weiterhin mein normales Gehalt, da ich keine Erwerbsminderung habe, verringert sich dann auch die Elternzeit von 14 auf 12 Monate? Ich würde gerne 12 Monate und mein Mann 2 Monate (5. + 10.) nehmen. Bekomme ich dann nur 10? 3. Da ich im Schicht- und Wechseldienst tätig bin und diesen auf Grund der Schwangerschaft nicht ausüben kann, erfülle ich dann den Bestand der Erwerbsminderung auf Grund der Schwangerschaft? 4. Nach dem Elternjahr würde ich wieder arbeiten gehen, allerdings zu 70% 5. Darf ich während der Elternzeit einen Nebenjob ausüben (Monatl. ca. 200 €)? Freue mich auf eine Antwort. Grüße, Michelle
Hallo, ich bin kein Steuerberater. 1. Ja, aber nur, wenn SIE 3 bekommen 2. Elternzeit haben Sie immer 3 J. Sie meinen sicher Elterngeld. Ja, Sie bekommen nur 10 3. Wenn Ihr AG Sie nicht unmsetzen kann, können Sie vom FA ein BV bekommen 4. Mit Zustimmung vom Ag ja. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Eine Frage zu Frage 1: soll denn der Steuerklassenwechsel für die Berechnung des Elterngeldes sein, oder für die Zeit während der Zahlung des Geldes? Zu Frage 2.: bei 1 Jahr Elternzeit, werden nur 10 Monate Elterngeld gezahlt, plus die 2 Monate Mutterschutzurlaub sind es 12 Monate. Zusätzlich die 2 Monate für den Papa, wären dann 14 Monate. So ist es bei uns auch gewesen, bzw. ist so. Bei den Anderen kenn ich mich nicht aus. LG und eine schöne restliche Schwangerschaft Kiki
Mitglied inaktiv
Hi, erstmal Danke für die schnelle Antwort. zu 1. Eigentlich war der Steuerwechel für das Elternjahr gedacht, da ich mir nicht sicher bin, ob es für mich noch irgendetwas bringt, wenn wir jetzt noch wechseln würden, bezüglich der Elterngeldberechnung.
Mitglied inaktiv
1. Der Lohnsteuerklassen wechsel macht nach der Geburt Sinn. Er 3, du 5, weil du kaum bis kein Einkommen haben wirst. Ein Steuerklassenwechsel zu Beginn der Schwangerschaft auf Er 5 und du 3 hätte auch Sinn gemacht. 2. Wieso hast du keine Erwerbsminderung in den ersten beiden Monaten? Du hast Mutterschutz = keine Arbeit zu leisten und erhältst für die Zeit Mutterschaftsgeld, welches bei dir als Beamtin weiterhin wie Lohn gezahlt wird. Bei der Elternzeit hast du Anspruch auf 3 Jahre, ob du 14 oder 12 Monate nimmst, bleibt dir überlassen. Beim Elterngeld ist es so, dass ihr zusammen Anspruch auf 14 Auszahlungen habt. Dein Mann muss min 2 Monate mit Elterngeld nehmen. Würden dir 12 bleiben. Mutterschaftsgeld - dein Lohn die acht Wochen nach der Geburt - wird auf das Elterngeld angerechnet. Es bleiben dir nur noch 10 Auszahlungen. 3. Was meinst du mit "Bestand der Erwerbsminderung"? Durch die Schwangerschaft und den damit Arbeitsverboten (Nachts, Sonntags) darf dir kein finanzieller Nachteil entstehen. Relevant für den Ausgleich ist da der Zeitraum drei Monate vor der Schwangerschaft. 4. Und die Frage? 5. Ja. Dein "Verdienst" wird dir vom Elterngeld abgezogen. Willst du den Nebenjob bei einem anderen AG wahr nehmen, benötigst du die Zustimmung deines "alten" AG. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Die 3 für sie macht jetzt keinen Sinn mehr (wenn Sie aufs Elterngeld hinaus wollen). Selbst wenn sie (Michelle) heute alles in die Hand nimmt, beginnt der Wechsel frühestens ab September. Im Oktober bekommt sie ihr Kind, ist also irgendwann im September im Mutterschutz. Somit werden Oktober und September nicht mehr zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Gruß Sabine
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