Steuerklassenwechsel während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel während der Elternzeit

Liebe Frau Bader, wenn man zum Januar seine Steuerklasse wechselt (als verheiratetes Paar), kann man mit Beginn der Elternzeit im August im selben Jahr noch einmal die Steuerklassen wechseln? Wann muss man Steuern nachzahlen bei solchen Steuerklassenwechseln? Vielen Dank!

von KathaLK am 12.12.2017, 14:55



Antwort auf: Steuerklassenwechsel während der Elternzeit

Hallo, ja, wenn der andere keine Einkünfte mehr bezieht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2017



Antwort auf: Steuerklassenwechsel während der Elternzeit

1) Steuerklassenwechsel ist soweit ich weiß einmal pro Jahr möglich. 2) Bei einem Wechsel der Steuerklasse im laufenden Jahr wird die folgende Gehaltsabrechnung nach der neuen Steuerklasse berechnet, aber nicht rückwirkend zu Jahresbeginn, sondern nur ggf. rückwirkend zum Wechselzeitpunkt, falls die Meldung etwas zu spät vom Finanzamt zum Arbeitgeber kommt und dei Gehaltsabrechnung für den Monat schon durch ist. Jedenfalls war das bei unserer Steuerklassenänderung zur Heirat so. Alle weiteren Ausgleiche finden dann mit der Jahressteuererklärung statt. Aber: Wenn Deine Elternzeit im August beginnt (würde ja Geburt Anfang Juni bedeuten, danach noch 8 Wochen Mutterschutz), ist ein Steuerklassenwechsel im Januar (ich gehe mal von 3-5 zur Erhöhung des Elterngeldes aus) zu spät, das wird nur anerkannt, wenn die meisten Monate, die der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegen, in der neuen Steuerklasse sind. Bei Geburt Anfang Juni geht man ja Mitte April in Mutterschutz, d.h. die Berechnungsmonate für das Elterngeld sind dann Mitte April rückwirkend ein Jahr, also bis Mitte April des Vorjahres. Ich weiß jetzt grad nicht, wie die halben Monate gehandhabt werden, aber der Steuerklassenwechsel muss dann schon im September oder Oktober passiert sein. Und außerdem, zum Steuerklassenwechsel nach der Geburt: Bedenke, dass Du zwar aufs Elterngeld keine Steuern bezahlst, dieses aber zur Berechnung der Lohnsteuer als Entgeltersatzleistung gedanklich dem Gehalt Deines Mannes zugerechnet werden. Dann wird sein Steuersatz bestimmt und dann wird es wieder abgezogen. Das ist etwas kompliziert, erhöht aber letztlich den Steuersatz auf das Einkommen Deines Mannes und kann, wenn Dein Mann dann in die 3 geht, zu einer saftigen Nachzahlung führen.

von weekend am 13.12.2017, 15:55



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