Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern/verkürzen?

Frage: Elternzeit einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern/verkürzen?

Tante Grete

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, derzeit bin ich noch bis zum 14.03.2014 (2 jährigen) in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist Anfang Juli 2014 (nach Ende der aktuellen Elternzeit). Ab 15.03.2014 müsste ich wieder arbeiten gehen. Da ich nur Teilzeit möchte (vorher arbeitete ich Vollzeit), stellt sich mein Arbeitgeber etwas quer. Er hat mir sogar einen Aufhebungsvertrag angeboten. Diesen habe ich aber abgelehnt, weil ich einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz habe. Meine Frage ist nun: Kann ich die aktuelle Elternzeit ohne Zustimmung meines Arbeitgebers verlängern oder sogar verkürzen? Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner erneuten Schwangerschaft. Er hat aber sicher kein Interesse daran, mich für zwei Monate zu beschäftigen bis ich in Mutterschutz gehe. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus! Viele Grüße Tante Grete


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da Sie ja zwei Jahre beantragt hatten, können Sie einseitig verlängern bis zu 3 Jahre. Oder eben bis zum neuen Mutterschutz - damit Sie MG bekommen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verlängern ja, da Du bereits 2 Jahre genommen hast. Verkürzen kannst Du zum Tag bevor Dein neuer Mutterschutz anfängt wenn dieses Datum in der aktuellen Elternzeit liegt. Dann bekommst Du komplettes Mutterschutzgeld und Zuschuss des Arbeitgebers. Bei beiden Varianten kann der Arbeitgeber keinen Einspruch einlegen oder dieses gar ablehnen! Eine Verkürzung an sich (außer eben zum neuen Mutterschutzantritt) ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Also ich habe elternzeit bis März 2018 bei meinen arbeitgeber für kind 1 eingereicht . Diese wegen erneuter schwangerschaft vorzeitig beendet ArbeitGeber zahlt den ag zuschuss auch wieder.jetzt hab ich für das 2 kind Geboren am 24.11.elternzeit eingereicht bis 24.11.19 brauche ich für diese die Zustimmung vom arbeitGeber? Da er mir weder Bes ...

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde geboren am 12.01.2012. Ich befand mich also von Ende der Mutterschutzfrist bis 31.10.2013 in Elternzeit. Danach startete ich in Teilzeit wieder meinen Job. Ich bat darum die restlichen 12 Monate Elternzeit "zu übertragen". Am 31.05.2014 wurde meine Tochter geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Di ...

Werte Frau Bader, unsere Tochter ist am 16.12.2016 geboren. Meine Frau hat Elternzeit bis einschließlich Januar 2018 beantragt - also weniger als die zwei Jahre - und möchte ab 01.02.2018 wieder arbeiten gehen. Nun zeichnet es sich ab, dass wir möglicherweise keinen KiTa-Platz bekommen. Die Stadt zu verklagen löst zunächst unser Problem der m ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Kurz zu meiner Person: männlich, 39J alt und Führungskraft mit ca. 300 Personen. Ich habe vor Elternzeit im Rahmen von 16 Monaten zu nehmen: - Monat 1-2 möchte ich komplett zuhause bleiben und ElterngeldPlus beantragen. - Monate 3-10 möchte ich gerne in Teil ...

Liebe Frau Bader, für mein erstes Kind hatte ich ab Geburt in 2016 gleich 24 Monate Elternzeit gemeldet, und seit dem 13. Lebensmonat arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Vor Ablauf der 24 Monate habe ich die Elternzeit fristgemäß um 12 Monate verlängert. Nun habe ich meinen Arbeitgeber meine zweite Schwangerschaft mitgeteilt. Ich plane, die lauf ...

Hallo Frau Bäder, ich habe bei meinem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt, weil ich meinen Resturlaub (ca. 60 Arbeitstage, die über 3 Jahre angesammelt wurden und noch nicht verfallen sind) vor der Arbeitsaufnahme (Teilzeit) in Anspruch nehmen wollte. Ich habe derzeit eine Festanstellung in Vollzeit). Mein Arbeitgeber ha ...

Muss der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit schriftlich zustimmen oder reicht es wenn er dieser innerhalb von 4 Wochen nicht widerspricht?

Hallo Frau Bader, Bei Geburten vor 2015 muss die elternzeit 7 Wochen vor Antritt gestellt werden und es bedarf um Zustimmung des AG. Dieser könnte ablehnen. Bei Geburten nach 2015 ist die Frist zur Antragsstellung 12 Wochen und der AG müsste nicht zustimmen bzw kann nicht ablehnen. Ist dies so korrekt? Vielen Dank und viele Grüße

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis August 2021 in EZ (insgesamt 2 Jahre). Im November hatte mir mein AG eine Teilzeitbeschäftigung in EZ abgelehnt aufgrund von Corona. Hierbei habe ich eine allgemeine Zustimmung für eine Teilzeitbeschäftigung in EZ bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, die besagt dass ich bei einem anderen AG tätig sein da ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde gern wissen, ob mein Arbeitgeber bei Beantragung der elternzeit zustimmen muss bei folgendem Fall. - 1 Jahr elternzeit und elterngeld für Kind 1 - direkt nach elternzeit Krankschreibung wegen schwangerschaft 2 - 1 Jahr elternzeit und elterngeld für Kind 2 Wenn ich im direkten Anschluss an 1 Jahr elternzei ...