Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit des Mannes

Frage: Elternzeit des Mannes

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Sehr geehrte Frau Bader, muss ein Mann die ganzen zwei Monate Elternzeit beantragen oder kann er auch nur einen Monat nehmen? In unserem Fall bin ich selbständig, mein Mann angestellt, sein Arbeitgeber "wünscht" sich, dass er die Elternzeit auf einen Monat begrenzt, was für uns auch ok wäre. Geht das? Viele Grüße EstherK


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es müssen immer mind. 2 Mo. genommen werden, um EG zu bekommen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wann muss mein Mann die Elternzeit beantragen? Er will ab Geburt 4 Wochen zuhause bleiben. Gilt dann der errechnete Geburtstermin als Stichtag für die "7 Wochen vorher"?


Mitglied inaktiv

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Huhu Esther! Dein Mann kann auch nur 1 Monat Elternzeit nehmen. Um allerdings ElternGELD zu bekommen, muss er 2 Monate nehmen. Die kann er selbstverständlich auf 2x1 Monat aufteilen. Mein Mann nimmt zB den 3. und den 14. Lebensmonat. Zur Geburt hat er Urlaub nehmen können. Die 7-Wochen-Frist gilt dabei auch, wenn die Elternzeit ab Geburt genommen werden "soll". Da der Geburtstermin ja meist "unbekannt" ist, kommt es da auf die Kulanz des Arbeitgebers an. Die meisten Männer machen es so, dass sie etwas mehr als 7 Wochen vor dem errechneten Termin die Elternzeit ankündigen. Sie schreiben dabei keinen festen Termin, sondern "ab Geburt". Wenn der AG damit einverstanden ist, geht das! Gruß Sabine


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