Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit des ersten kindes an die des zweiten dranhängen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit des ersten kindes an die des zweiten dranhängen?

roxy9913

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich elternzeit. Mein sohn ist am 27.11.13 geboren. Ich habe 2-jahre Elternzeit beantragt, diese dann verkürzt da ich erneut schwanger war zwecks mutterschaftsgeld. Für meine Tochter habe ich 3 Jahre beantrag. Nun meine Frage, ist es möglich die restliche elternzeit meines Sohnes welche noch ca 14 monate wäre an die jetzige dranzuhängen, oder bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers? Lg


Sternenschnuppe

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Es ist nur möglich 12 Monate zu übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Das kannst Du noch beantragen und dann nehmen wenn der AG zustimmt.


roxy9913

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Bist du dir da sicher? Hatte ja 2 jahre beantagt und dann kannst du ja ohne zustimmung verlängern.


Sternenschnuppe

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Ja. Zum einen hast Du sie beendet und zum anderen ist der Sohn dann ja über drei, also musst Du die möglichen 12 Monate übertragen. Für Dein erstes Kind kannst Du nur 12 übertragen, da vor Juli 2015 geboren.


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