Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bis 2012 beantragt...kann ich in dieser Zeit kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit bis 2012 beantragt...kann ich in dieser Zeit kündigen?

mimiblue

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Liebe Frau Bader ich habe bis Nov 2012 EZ beantragt...nun möchte ich Sie fragen, ob ich in dieser Zeit selber kündigen kann, wenn ja welche Frist muss ich hier einhalten. Das Betriebskliuma hat sich dort sehr verschlechtert und ich hätte evtl einen neuen Job in Aussicht. Falls ich kündige (und das zweite Jahr ist noch nicht verbraucht), kann ich dieses dann auf den neuen AG übertragen? Oder geht es verloren?? Auf was sollte ich noch achten? VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können in der EZ zu den normalen Fristen oder zum Ende mit Frist 3 Mo.kündigen, dann endet die EZ u Sie sind nicht mehr beitragsfrei kk-versichert. Deshalb ist es sinnvoller, zum Ende der EZ zu kündigen. Bei einem neuen AG muss die EZ neu beantragt werden Liebe Grüsse, NB


desireekk

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Hallo, innerh. der EZ kannst Du zu den nornalen Arbeitsvertragsbedingungen kündigen. Zum Ende der EZ sind es immer 3 Monate. Du kannst auch den bisherigen AG bitten, dass Du während der EZ woanders arbeiten kannst und dann ggf. zum Ende der EZ eben kündigen wenn der neue Job OK ist. Viele Grüße Désirée


mimiblue

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wie jetz? dann muss ich bis November 2012 warten? lg


desireekk

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War das so unverständlich? Wenn Du innerh. der EZ zu einem x-b,iebigen datum kündigen möchtest, dann gehtdas so, wie es in deinem Arbeitsvertrag steht. 4 Wochen zum Monatsende z. B. oder 6 Wochen zum Quartalsende, oder... Zum Ende der EZ kann man nur mit 3 Monaten Frist kündigen. Viele Grüße Désirée


mimiblue

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Hi Desiree"! also muss ich bis Ende der Elternzeit warten oder kann ich nun auch vorher kündigen??? glg


User-1741002961

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Du kannst vor Ende der EZ mit vertraglich festgelegter frist kündigen. Möchtest Du zum Ende der EZ kündigen, musst du die 3-Monatsfrist einhalten. Bitte nicht vorher kündigen, wenn du keinen neuen Vertrag hast, dann verlierst du deinen beitragsfreie Krankenversicherung und musst die selber bezahlen!


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