Mitglied inaktiv
vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen, ich blick´s nicht mehr ... Zählt das erhaltene Mutterschaftsgeld bei der Berechnung des orraussichtlichen Einkommens 2001 dazu, oder nicht?? Vielen Dank!!! Petra
Liebe Petra, die Höhe richtet sich nach dem um die gesetzl. Abzüge verminderten durchschnittlichen Monatsentgelt der letzten drei Monate vor der Geburt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Petra! Es kommt drauf an: wenn Du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst und Dein Mann arbeitet normal weiter, dann wird Dein gesamtes Einkommen für 2001 nicht berücksichtigt! Es beantwortet zwar nicht direkt Deine Frage, aber ich hoffe, daß es Dir trotzdem weiterhilft. Das steht übrigens alles in den Merkblättern zum Erziehungsgeld. Also am besten schonmal anfordern. Wenn Du nicht weißt, wo, kann ich gerne mal nachschauen, wer für Dich zuständig ist. In diesem Fall bitte ein Mail direkt an mich unter kolvenbach.claudia@dau-bonn.de. Viele Grüße Claudia
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