Seemannn
Guten Tag Frau Bader, Hat jemanden, mit einem Deutsche Wohnsitz, der arbeitet für ein großes deutsches Kreuzfahrtunternehmen, mit ein Italienisches Arbeitsvertrag lt. Deutsches Recht Anspruch auf Elternzeit? Wann nicht, macht es ein unterschied wann: - diese Person in Deutschland sein Bewerbung Gespräch/Anstellung bekommen hat (allerdings ein Italienisches vertrag)? - diese Person ein nicht Deutsche EU/EEC Einwohner ist? Vielen Dank! Seemannn
Hallo, man muss sich tatsächlich primär in D aufhalten, dass bedeutet mehr als 6 Mo. im Jahr. Es kann auch ein Einkommen sein, dass in einem anderen EU-Land versteuert wird. Liebe Grüße NB
mellomania
mann muss in deutschland gemeldet und versichert sein. vertrag muss von deutscher firma mit ENTSENDUNG ins Ausland mit A1 Bescheinigung sein. DANN bekommt man elterngeld. ansonsten nicht. war zumindest bei uns so
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