Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Arbeit im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit bei Arbeit im Ausland

Seemannn

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Guten Tag Frau Bader, Hat jemanden, mit einem Deutsche Wohnsitz, der arbeitet für ein großes deutsches Kreuzfahrtunternehmen, mit ein Italienisches Arbeitsvertrag lt. Deutsches Recht Anspruch auf Elternzeit? Wann nicht, macht es ein unterschied wann: - diese Person in Deutschland sein Bewerbung Gespräch/Anstellung bekommen hat (allerdings ein Italienisches vertrag)? - diese Person ein nicht Deutsche EU/EEC Einwohner ist? Vielen Dank! Seemannn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss sich tatsächlich primär in D aufhalten, dass bedeutet mehr als 6 Mo. im Jahr. Es kann auch ein Einkommen sein, dass in einem anderen EU-Land versteuert wird. Liebe Grüße NB


mellomania

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mann muss in deutschland gemeldet und versichert sein. vertrag muss von deutscher firma mit ENTSENDUNG ins Ausland mit A1 Bescheinigung sein. DANN bekommt man elterngeld. ansonsten nicht. war zumindest bei uns so


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