Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit befristeter Arbeitsvertrag

Surematu

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Guten Tag Frau Bader, mein ET ist der 23.02.2016, mein Arbeitsvertrag endet theoretisch am 06.07.2016. Ich habe gelesen,dass mein Arbeitgeber diesen verlängern muss solange ich in Elternzeit bin. Diese habe ich bei meinen AG bis zum 19.04.2017 eingeret. Endet mein AV nun am 06.07.2016 oder verlängert sich dieser? Freundliche Grüße


Sternenschnuppe

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Wieso sollte er verlängert werden müssen? Er endet am Ende der Befristung.


sternenfee75

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Der läuft einfach aus, ausser dein AG möchte dich weiterbehalten, dann kann er verlängern.


Mitglied inaktiv

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Keine Ahnung wo Du meinst das gelesen zu haben, aber der Ag muss da nichts verlängern. Dein offiziell letzter Arbeitstag und damit auch Elternzeit-Tag ist der 06.07.2016. Ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit. Falls Du Elterngeld beziehst, bekommst Du das aber normal weiter bis der Bezug endet, danach musst Du schauen ob Du dich arbeitssuchend meldest (3 Monate vorher) - sofern Kinderbetreuung gesichert ist bekommst Du dann auch ALG1. Oder falls Du lieber daheim, bleiben willst als Hausfrau wie Du dann die Krankenversicherung regelst. wenn Du verheiratet bist kannst Du unter Umständen in die Versicherung Deines Mannes oder Du musst Dich selbst versichern. Kleiner Tipp, falls unverheiratet überleg ob ihr es euch leisten könnt das Elterngeld zu splitten, dann bekommst Du statt 12 Monate Elterngeld 24 Monate welches, dann aber eben nur in halber Höhe. Wärst aber solange krankenversichert. Zudem, denk auch daran, die meisten Krippen, KiTa´s, KiGa´s und auch Tagesmütter nehmen Kinder nur zu August/September an.


Surematu

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Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Jetzt bin ich schlauer :)


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