Liesi1988
Hallo, ich bin gerade schwanger mit Baby Nr.2 ;-) Die Elternzeit von Baby Nr. 1 (geb. 9.11.15) geht noch bis 8.11.16. Kann ich meine Elternzeit beenden, um dann ins Beschäftigungsverbot zu gehen? Ich bin Erzieherin und würde bei Schwangerschaftsbekanntgabe Beschäftigungsverbot bekommen... Es wäre für mich natürlich ein finanzieller Vorteil (sowohl im Beschäftigungsverbot,als auch als Grundlage für die Elterngeldberechnung). Daher die Frage,ob das rechtlich zulässig ist?
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nein, das wäre Betrug. Für das Elterngeld hast Du keine Nachteile, Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt und danach greift bei Dir dann doch das BV. Also gleiche Zahlen für das neue Elterngeld plus 10% Geschwisterbonus. Schöne Schwangerschaft
chrissicat
Elternzeit vorzeitig beenden kannst du nur um in Mutterschutz (6 Wochen vor ET) zu gehen, nicht aber um in ein BV zu gehen!
Leopolt22
Melde dich am besten bei der Elterngeldstelle oder beim Gewerbeaufsichtsamt. Bin in der gleichen Situation, habe meine Elternzeit auch frühzeitig beendet und bekomme Lohn und bin im Beschäftigungsverbot. Mach dich da mal selbst schlau bei den Behörden,die haben wirklich Ahnung. Liebe grüße
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