Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beenden wegen Mutterschutz 3. Kind und BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit beenden wegen Mutterschutz 3. Kind und BV

Smudo25

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich schildere mal unsere Situation: Meine Frau ist momentan in Elternzeit für unser 2. Kind und kriegt nach dem Elterngeld noch Landeserziehungsgeld. Vor der Elternzeit hat sie einen Teilzeitjob ( angestellt) plus einen 400€ Minijob gehabt. Jetzt in der Elternzeit hat sie nur in dem Minijob auf 450€ Basis gearbeitet und hat ein BV bekommen, da sie mit unserem 3.Kind schwanger ist. Nun Stellenwert uns folgende Fragen: 1. Kann es wegen dem BV irgendwelche Probleme geben, wenn sie ihre Elternzeit beendet, um nach 16 BEEG in Mutterschutz zu gehen. Nicht dass das am Ende nicht geht, weil sie ja nicht arbeiten darf?!? 2. Was passiert mit dem Landeserziehungsgeld während des Mutterschutzes? 3. Wird nun das Mutterschaftsgeld /AG-Zuschuss aus der Jobkonstellation vor der letzten Schwangerschaft TZ-Job plus 400€ genommen oder einer Mischung von TZ-Job und aktuellen 450€ Job? Welche Steuerklassen werden herangezogen, von damals oder von heute? 4. Beim letzen Mutterschaftsgeld hatten wir schon viel ärger wegen der korrekten Berechnung der 2 Jobs, weil der AG auf Berechnung des Durchschnittverdienstes der 3 vollen Monate vor Schutzfrist bestanden hat, obwohl während dieses 3-Monatszeitraums (Bemessungszeitraum) eine dauerhafte Gehaltserhöhung stattgefunden hat. Das Argument war damals, dass die Gehaltserhöhung während des Bemessungszeitraums und nicht während der Schutzfrist stattgefunden hat!!! Das war m.E. Nicht korrekt. Wie ist hierzu Ihre Meinung? Können wir nun bei der Kommenden Mutterschaftsgeld Berechnung mit dem erhöhten Gehalt rechnen oder kommt nun wieder die alte Situation zustande? Ich hoffe das waren jetzt nicht zu viele Fragen und hoffe auf Ihre Hilfe Viele Grüße Michael


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. In EZ spielt das BV keine Rolle. Ab dem ersten Tag nach EZ bekommt Sie trotz BV den vollen Lohn. 2. Das kommt auf das Land an 3. s. 1. 4. Höherer Lohn Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

1) Nicht, wenn sie die Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet. (zB MuSchu-Beginn: 20.05., Elternzeitende: 19.05.) 2) Weiß ich leider nicht. 3) Der Minijob von damals wurde weitergeführt? Er ist nicht auf die Elternzeit begrenzt? Dann gibt es daraus Mutterschaftsgeld. Berechnet nach den letzten 3 Monaten. Beim TZ-Job: Durch das Beenden der Elternzeit, fällt man wieder auf alten Vertrag zurück. Man bekommt das MuSchu-Geld aus dem TZ-Job wie er vor der EZ war. (Es sei denn, man hat vorab zB für die Zeit nach der EZ vereinbart, mehr oder weniger Stunden zu machen. Dann bekäme man mehr oder eben weniger MuSchu-Geld) 4) Wenn eine Vertragsänderung "nicht nur von vorrübergehender Natur" ist, ist sie beim MuSchu-Geld zu berücksichtigen. zB: Gehaltserhöhung vereinbart zum 1.6, weil zB Probezeit rum oder neue Erfahrungsstufe erreicht. Nun liegt der 1.6. mitten im MuSchu. Dann muss ab dem Tag mehr MuSchu-Geld gezahlt werden Wenn die Erhöhung schon vor Beginn des MuSchu stattgefunden hat, gibt es das höhere Geld schon ab dem ersten Tag! Die meisten Krankenkassen kennen sich da gut aus! Und können das gut erklären! Das "aktuelle" MuSchu-Geld wird auf jeden Fall nach dem höheren Gehalt berechnet! Gruß Sabine


Smudo25

Beitrag melden

Danke für die schnelle Antwort, Sabine Zu 1. OK. Also nur am Tag davor, 2 früher ist dann schon ein Problem Zu 3. Da hab ich zu knapp gefasst. Also sie hat in dem Minijob vor der MuSchu mit 400 € gearbeitet. Dann Elterngeld 1Jahr und dann wieder mit 450€ beim gleichen AG weitergearbeitet. Der Fall ist aber vermutlich dennoch wie Sie skizziert haben!? 5. hat von Ihnen jemand etwas gehört, ob es beim Elterngeld ab 2014 wieder Änderungen geben wird oder bleibt es bei den 2013er Gesetzen? Viele Grüße Michael


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...