Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/ Arbeitsbeginn

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/ Arbeitsbeginn

male2010

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Liebe Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Um das Ganze noch etwas zu präzisieren: ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt - eines davon Vollzeit zuhause, das weiter mit Teilzeit. Nun habe ich statt 12 eine Verlängerung auf 14 Monate Elterngeld bekommen. Der letzte Elterngeldbezug ist somit am 23.12.2010 und muss somit die Anträge beim AG sowieso ändern. Nun möchte der AG, dass ich ab 24.12.2010 arbeiten komme oder Urlaub nehme. Ich möchte aber erst am 01.01.2012 arbeiten gehen und die Zeit 24.12.-31.12. in Elternzeit zuhause bleiben. Geht das in EZ zuhause bleiben für die Zeit oder kann der AG das ablehnen bzw. wirklich verlagen, dass ich Urlaub nehme? Wie müsste er es dann begründen? Ich habe nämlich das Gefühl, die wollen einfach nicht. Vielen lieben Dank nochmal für Ihre Antwort und viele Grüsse Male2010


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie mind. 2 Jahre beanragt hatten, besteht ein Anspruch auf Verlängerung. Dann teilen Sie es einfach 7 Wo vorher schrftlich mit Liebe Grüsse, NB


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