male2010
Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Mein Elterngeldbezug wurde auf 14 Monate verlängert und geht bis zum 23.12. Elternzeit beim Arbeitgeber hatte ich für 2 Jahre beantragt, 1 Jahr Vollzeit zuhause, das 2. Jahr in Teilzeit. Nun möchte ich aber nicht am 24.12. sondern erst im neuen Jahr wieder arbeiten gehen. a) kann ich die Zeit 24.12.- 31.12. einfach in Elternzeit zuhause bleiben? Kann der Arbeitgeber das ablehnen? b) oder muss ich ab dem 24.12. arbeiten gehen und dann ggf. Urlaub nehmen? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und liebe Grüsse
Hallo, der Antrag ist verbindlich, Sie können ihn aber, wenn der AG zustimmt, ändern. Ansonsten bleiben Urlaub etc Liebe Grüsse, NB
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