Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wahrscheinlich übernimmt mein Mann die Elternzeit. Nun wüssten wir gern, wann er das seinem Arbeitgeber spätestens mitteilen muss? Welche Fristen sind hier zu beachten? Und muss über unsere Schwangerschaft im Vorfeld informiert werden? Und noch eine Frage: In welchem Umfang ist eine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit zulässig, ohne dass sie angemeldet werden muss? Herzlichen Dank, HelgaB
Hallo, 8 Wo. schriftlich vor Beginn. Der Ag muss einer Tätigkeit zustimmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nimmt er die Elternzeit direkt im Anschluß an Deinen Mutterschutz: Melden beim AG 6 Wochen vor beginn der EZ. Will er erst später anfangen, dann muß er 8 Wochen Frist einhalten. Er muß seinen AG vorher nicht über die SS und die EZ informieren, aber ich fände es fairer... Jede Tätigkeit, auch selbständig, muß vom bisherigen AG genehmigt werden. Steht im BErzGG. Dem Amt des Erziehungsgeldes muß es sowieso gemeldet werden. Viele Grüße Desiree
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