AnHe
Sehr geehrte Frau Bader, darf mein Arbeitgeber mich kündigen oder besteht Kündigungsschutz: Elterngeld K 3 endet am 19. Februar 2025 Ich beantrage heute ( 10 Wochen vorher) Elternzeit für K1 (ab 19. Februar 2025 bis August, weil es da 8. Jahre alt wird). Es besteht ein Vertrag über 8,5 Stunden, die ich leisten will ab 19. Februar, aber der Arbeitgeber besteht auf 30 Stunden. Ich halte die 13 Wochen-Frist zu Anmeldung nicht ein. Darf der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. AnHe
Hallo, die Überschrift passt nicht zum Inhalt. Für K1 besteht eine Antragsfrist von 13 Wochen. Die muss, wenn der AG nicht mit einer Abweichung einverstanden ist, eingehalten werden. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Wenn du die Frist nicht einhalten kannst, kann er das ablehnen. Also entweder kommt er dir entgegen, oder du beantragst fristgerecht. Und Teilzeit in Elternzeit steht dir zu zwischen 15-32 Stunden. Alles andere ist auch nur mit Einverständnis des AG möglich.
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