Susiund3
Hallo Frau Bader, Am 03.12.2010 habe ich meine Tochter bekommen und befinde mich noch in Elternzeit. Elterngeld habe ich für 12 Monate bis Dezember 2011 erhalten. Am 01.02.2012 habe ich nun bei meinem alten AG auf 400 € wieder angefangen zu arbeiten und bin wieder schwanger, GT 14.08.2012. Nun geht es mir gesundheitlich im Moment aber so schlecht, daß meine FA mir ein generelles BV erteilen will. Meine Angst ist jedoch nun, daß ich dann ohne Geld dastehe, weil ich den 400 € Job doch jetzt erst seit 4 Wochen habe und nicht weiß, ob mir nach so kurzer Zeit Geld beim BV zusteht und vorher 2 Monate kein Einkommen hatte. Wie würde das dann berechnet werden ? Im Netz gibt es dazu die widersprüchlichsten Angaben. Ich hoffe Sie können mir helfen. Danke und viele Grüße Susi
Hallo, Sie bekommen den Lohn weiter, wenn ein BV ausgesprochen wird Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo Du bekommst weiterhin das Geld im bv auch wenn du erst 4 Wochen arbeitest.
Susiund3
Danke für die Antwort. Weiß vielleicht jemand noch mehr dazu ?
Hallo, Sie bekommen den Lohn weiter, wenn ein BV ausgesprochen wird Liebe Grüsse, NB
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