plymouth
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte bei meinem jetzigen Arbeitgeber 12 Monate plus 10 Tage Elternzeit beantragt und genommen und bekomme nun am ersten Arbeitstag die Kündigung. Könnte ich - wenn ich einen anderen festen Job bei einem anderen Areitgeber bekomme, den 13ten und 14ten Monat später noch nehmen? a) bis wann wäre das möglich? b) geht das auch bei Teilzeit (30 Stunden). Würde gern komplett frei haben. Vielen Dank!
Hallo, einen Anspruch bei einem neuen AG gibt es nicht Liebe Grüße NB
plymouth
Zusatz: bin alleinerziehend!
Sternenschnuppe
Elternzeit übernehmen wäre Kulanz des neuen AG. Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat.
Mitglied inaktiv
Wenn Du eh nur Teilzeit machen willst, warum nimmst Du dann nur ein Jahr Elternzeit? Weit sinniger wäre es dann die vollen 3 Jahre auszuschöpfen, und nach dem Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten. Dann kann Dir dein AG nämlich nicht kündigen. Weiß ja nicht wann Du wieder arbeiten musst und wann Dein Kidn geboren ist, je nachdem kann es sein das du diesen Weg noch hast.
SumSum076
Ich bin der Meinung, dass du deine noch nicht verbrauchte Elternzeit noch bei einem neuen Arbeitgeber nehmen kannst, solange dein Kind unter 3 Jahren ist. Es bestünde auch die Möglichkeit, sich bei einem neuen AG (unverbrauchte) Elternzeit übertragen zu lassen (über den 3. Geburtstag hinaus). Elterngeld gibts allerdings nur bis zum 14. Lebensmonat. Teilzeit in Elternzeit ging dann auch. Und auch während einer Teilzeit kann man in Elternzeit gehen. Gruß Sabine
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