sylviaundjamboo
Hallo. mein Mann und ich sind beide voll berufstätig. Unser Sohn (15 Monate) geht 45 Stunden die Woche zu riner Tagesmutter. Die Tagesmutter wird vom Jugendamt bezahlt, wir zahlen lediglich einen Elternanteil, der Gehaltsabhängig ist. Am Montag bin ich für 2 Tage im Krankenhaus und werde an der Schulter operiert. Anschließend werde ich für 3-4 Wochen nicht arbeiten dürfen. Ca. 1 Woche darf ich meinen Sohn nicht tragen. Es war vorgesehen, dass unser Sohn bei meinen Eltern für mindestens eine Woche bleibt. Damit mrine Eltern entlastet werden, sollte unser Sohn tagsüber, stundenweise weiter zur Tagesmutter gehen. Nun hst sich das Jugendamt gemeldet und gesagt, dass sie die Tagesmutter nur bezahlen, wenn wir arbeiten sind. Wenn ein Elternteil krank zuhause ist, dann kann das Kind nicht zur Tagesmutter. Es gäbe die Möglichkeit eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu erhalten. Nun habe ich die Auskunft der Krankenkasse erhalten, dass und keine Haushaltshilfe zusteht. Keiner will für die Tagesmutter zahlen. was machen wir nun? Meine Eltern dind schon 70 Jahre alt und können unseren Sohn keine 24 Stunden am Tag versorgen und das mindestens eine Woche. Was machrn wir nun? Ist das so richtig, was das Jugendamt und die Krankenkasse sagen? Warum will die Krankenkasse nicht zahlen? Freundliche Grüße Sylvia
Hallo, ich habe hier zwei Probleme. Zum einen, dass das JA die Tagesmutter nicht weiter zahlen will. Zum anderen, dass Ihnen keine Haushaltshilfe zusteht. Odre ist das wegend er Tagesmutter? ich würde das JA auffordern, Ihnen das schriftlich zu geben - mit Angabe der Gesetzesgrundlage Liebe Grüße NB
Pamo
Was ist denn mit deinem Mann, kann er das Kind nicht versorgen und heben? Idealerweise nimmt er dafüt regulären oder unbezahlten oder Sonderurlaub.
sylviaundjamboo
Sonderurlaub auf welcher Rechtsgrundlage. Jahresurlaub meines Mannes ist schon auf gebraucht. Unbezahlter Urlaub können wir uns nicht leisten...
Pamo
Ich würde an seiner Stelle mit dem Arbeitgeber sprechen und sehen ob man aus Kulanz etwas verhandeln kann. Evtl können die Eltern statt Betreuungshilfe euch Finanzhilfe geben.
Sternenschnuppe
Woher wissen die das eigentlich ? Es ist eine Tagesmutter die übers Jugendamt läuft, also gleichzusetzen mit einer Krippe / Kindergarten. Solange Du nicht kündigst und gar nicht mehr arbeitest ändert sich gar nix am Anspruch. Neue Elternzeit vielleicht noch, aber doch nicht wenn man krank ist. Frag wie sie darauf kommen und sie sollen Dir zeigen wo das steht. Wenn Du mal einen Tag frei hast, dann musst Du die Tagesmutter doch auch nicht selbst bezahlen.
Colien07022004
Die Aussage vom JA ist dreißt... Wenn man krank ist, ändert das nichts am Anspruch auch da zahlt das JA den Betrag weiter. Hier bei uns hatte ich keine Probleme. Nach unserem schweren Autounfall war ich fast 20 Wochen zuhause, mein Mann über 52 Wochen und wir haben den Platz bei der Tamu regulär weiter bezahlt bekommen, unseren Eigenanteil von 186€/Monat mussten wir weiter zahlen. Finde es sehr dubios und nicht nachvollziehbar! Denn "krank" zu sein bedeutet ja nicht, arbeitslos zu sein und zuhause rumzusitzen. Frage nochmal nach! Lg
Mitglied inaktiv
Diese Aussage halte ich für extrem fragwürdig und unzulässig. Zumal du, völlig egal ob daheim oder nicht, eh einen Anspruch auf 20-25 Std hast. Das müssen die auf jeden Fall zahlen. Würde auch mal nachfragen woher die diese Info haben. Auch das du krankheitsbedingt daheim bleiben wirst. Zudem würde ich mir das schriftlich von denen geben lassen auf welcher Grundlage.
Mitglied inaktiv
Habe heute mal unser Tagesmutter gefragt, die meinte, es kann auch sein das die Krankenkasse die Kosten für die Tagesmutter übernehmen. Das gilt in einigen Fällen. Also auch da mal nachfragen.
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