Tipo
Hallo, mein Mann hatte das Elterngeld Plus beantragt! Leider viel das Elterngeld sehr gering aus, da er in den 12 Monaten vor Geburt 4 Monate komplett nur Krankengeld bekommen hatte wegen eines gebrochenen Fußes und danach mit Wiedereingliederung auch nicht komplett gearbeitet hatte! Jetzt hatte er während der Elternzeit seine 20 Std gearbeitet aber natürlich im Schichtdienst und dabei diverse Zulagen bekommen! Ich weis, dass Nacht- und Sonntagszuschläge nicht zählen! Aber wie sieht es mit Pflegezulage, Schichtzulage, Rufdienst und allgemeiner Zulage aus? Dadurch dass die Zulagen bei der Berechnung zu Beginn nicht angegeben wurden, müssen wir jetzt einiges zurückzahlen! Deshalb wollten wir uns informieren! Wäre er Vollzeit in Elternzeit gegangen wäre das gesamte Elterngeld dreimal so hoch wie jetzt
Vll bleibt uns wenigstens die Rückzahlung erspart! Vielen Dank schon mal
Hallo, alle zu versteuernder Lohn (mit Zulagen etc) wird berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Dojii
Laufend steuerpflichtiger Lohn wird auf das Elterngeld angerechnet. Nur steuerfreie Zuschläge/Zulagen verringern das Elterngeld nicht. Wenn die von dir genannten Zuschläge/Zulagen also versteuert wurden, dann verringern sie das Elterngeld und er muss zurückzahlen.
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