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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich möchten die Elternzeit wie folgt aufteilen: die ersten 3 Lebensmonate möchten wir beide gleichzeitig zu Hause bleiben, danach wird mein Mann wieder arbeiten gehen, ich bleibe zu Hause bis mein Kind 2 Jahre ist. Wir sind beide in einem Angestelltenverhältnis wobei mein Mann etwas mehr verdient. Ich bekomme ja bis 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld in Höhe meines Gehaltes. Bekommt dann mein Mann zusätzlich in seinen 3 Elternmonaten das Elterngeld (die vollen 67% von seinem Gehalt) ? Und ich bekomme dann bis zum 14. Lebensmonat die 67% von meinem vorhergehenden Gehalt. Ist das richtig? Den Rest der Zeit bis mein Kind 2 Jahre bekomme ich dann nichts mehr, das ist klar soweit. Vielen Dank, zauberin
Hallo, meine Vorrednerinnen haben alle recht. Ist bei Ihnen alles deutlich geworden - sonst nochmal nachfragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Diese Rechnung ist falsch: wenn Ihr beide gleichzeitig die ersten 3 Monate Elternzeit mit Elterngeld beansprucht sind in diesem Zeitraum schon 6 der insgesamt 14 Monate verbraucht. Anschließend können nur noch 8 Monate Elterngeld bezogen werden; nach 11 Monaten sind die Zahlungen ausgeschöpft. Das Mutterschaftsgeld wird auf`s Elterngeld angerechnet, so daß Du in den ersten 2 Monaten kein Extra-Elterngeld bekommst. Dein Mann bekommt das Elterngeld auch nicht zusätzlich, sondern anstelle seines normalen Gehalts.
Mitglied inaktiv
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Mann möchte Elterngeld beantragen für den 1.Lebensmonat bis zum dritten Lebensmonat. Ich möchte Elterngeld beantragen vom 4. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat. (Daß das Elterngeld anstatt des Gehaltes gezahlt wird weiß ich). Das sind ja dann insgesamt 14 Monate Elterngeld.
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Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Mann möchte Elterngeld beantragen für den 1.Lebensmonat bis zum dritten Lebensmonat. Ich möchte Elterngeld beantragen vom 4. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat. (Daß das Elterngeld anstatt des Gehaltes gezahlt wird weiß ich). Das sind ja dann insgesamt 14 Monate Elterngeld.
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Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Mann möchte Elterngeld beantragen für den 1.Lebensmonat bis zum dritten Lebensmonat. Ich möchte Elterngeld beantragen vom 4. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat. (Daß das Elterngeld anstatt des Gehaltes gezahlt wird weiß ich). Das sind ja dann insgesamt 14 Monate Elterngeld.
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Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Mann möchte Elterngeld beantragen für den 1.Lebensmonat bis zum dritten Lebensmonat. Ich möchte Elterngeld beantragen vom 4. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat. (Daß das Elterngeld anstatt des Gehaltes gezahlt wird weiß ich). Das sind ja dann insgesamt 14 Monate Elterngeld.
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Und damit sind (leider!) nicht 14 Lebensmonate sondern Bezugs-Monate gemeint. Wir haben es übrigens genauso wie ihr gemacht: Papa hat 1. - 3. Lebensmonat EG beantragt = 3 Monate Mama hat 1. - 11. Lebensmonat beantragt = 11 Monate Summe = 14 Monate!!! Alles klar?! LG Jana
Mitglied inaktiv
Insgesamt 14 Bezugsmonate ist klar. @ jana, da habt ihr beide die ersten 3 Monate gleichzeitig Geld bekommen. Ich hatte es mir so gedacht, daß in den ersten 3 Monaten NUR Papa Erziehungsgeld bekommt und ich erst DANACH. (Um zu vermeiden daß das Mutterschaftsgeld auf mein Erziehungsgeld angerechnet wird. Oder wird das nun auf Papas Erziehungsgeld auch angerechnet?) Sorry, ich bin ein schwieriger Fall. :-(
Mitglied inaktiv
Mutterschaftsgeld wird immer aufs Elterngeld der Mutter angerechnet! Also gehen für deinen Mutteschutz quasi schon 2 Monate von den 14 drauf, von denen dein Mann auch zwei nehmen muss. Dein Mann nimmt 3 Monate, also bleiben für dich nur noch 9 Monate. Dh. du bekommst Elterngeld nur bis zum 11. Lebensmonat ausgezahlt! Muttschaftgeld wird übrigens auch aufs Elterngeld (und Elternzeit) angerechnet, wenn man nach dem MuSchu Urlaub nimmt. Gruß Sabine
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Du bist kein "schwieriger Fall" sondern nur gedanklich in die Falle getappt: Mutterschaftsgeld wird IMMER auf`s Elterngeld angerechnet.
Mitglied inaktiv
Alles klar soweit, vielen Dank!!!
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