Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug im 2. Jahr und Job

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug im 2. Jahr und Job

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Hallo Frau Bader, ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Das 2. Auszahlungsjahr beginnt im November 2009. Ich habe schon mal hier im Forum gelesen, daß eine Tätigkeit nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Meine Frage: Ist es egal, wieviel Stunden man ab dem 2. Auszahlungs- jahr wieder arbeitet (Teil-/Vollzeit) oder gibt es trotzdem noch eine Be- grenzung (z.B. 400 Euro)?? Sollten wir (wider Erwarten leider) doch noch dieses Jahr heiraten, wirkt sich das auch rückwirkend evtl. negativ auf den Elterngeldbezug aus? Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort.. Lieben Gruß corazon


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wäre ungerecht, wenn ein Verdienst im 2. Jahr angerechnet würde, denn dann würden Sie ja schlechter gesteltt werden als die, die es sich in einem Jahra uszahlen lassen. Ich finde zwar dazu nichts, meine aber, dass es gar nicht angerechnet werden darf. Die Eheschließung ändert auch nichts. Liebe Grüsse, NB


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