2010Muggel
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß Sie haben schon oft Fragen zum Elterngeld beantwortet, aber ich werde einfach aus den ganzen Seiten zum Elterngeld nicht schlau. Frage 1) wird für die Berechnung des Elterngelde´s das Mutterschutzgeld mit einberechnet? ...oder gibt man die 12 Monate vor dieser Frist zur Berechnung an, ich habe beides gefunden aber wie ist es da dann mit dem Angeben?... also nur die Zahlung vom Arbeitgeber oder auch die Zahlung durch die Krankenkasse? Frage 2) ich habe noch einen 400 Eurojob gehabt, wird dieses Geld mit dazugerechnet? Auch wenn nur der Arbeitgeber Steuern bezahlt hat? Frage 3) muss man zum Elterngeldantrag die Originalen Lohnbescheinigungen vorlegen oder reicht man nur Kopien ein?
Hallo, 1. Das MG ist doch so hioch wie der Lohn. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt 2. Ja 3. Da gibt es spezielle Bescheinigungen, die der AG ausfüllen muss Liebe Grüße NB
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