Ippets
Guten Abend, K1 am 22.5.22 geboren, K2 Termin 16.11.23. Bezug Höchstsatz Elterngeld von K1 bis 12 Monate nach Geburt. Dann bis Geburt K2 keine Erwerbstätigkeit, da weiterhin Elternzeit. Werde zu Beginn Mutterschutz von K2 Elternzeit von K1 beenden und während Mutterschutz volles Gehalt wie vor Geburt K1 beziehen. Auf welcher Grundlage berechnet sich nun das Elterngeld für K2, wenn der Altersabstand 18 Monate beträgt? Komme hier mit Google nicht weiter. Vielen Dank für Ihre Hilfe und gerne auch entsprechenden Link der Rechtssprechung dazu.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Neverland
12 Monate vor Geburt. Monate mit mutterschutz können ausgeklammert werden. Darüber hinaus die ersten 12 Lebensmonate EG. Monate darüber er hinaus werden mit 0 € gerechnet. Da du in der EZ nicht arbeitest. Hättest du die Frage ein paar Monate früher gestellt, hättest du 14 Monate Ausklammerung erreichen können. Mutterschutz beginnt im Oktober? Dann gilt für dich, rechne ab September rückwärts bist du wieder auf 12 Monate kommst. September, August, Juli, Juni mit 0 €. Dann dazu das Einkommen aus 8 Monaten vor dem Mutterschutz vom älteren Kind. Es wird noch 10% geschwisterbonus geben. Dann ausklammern
Ippets
Hallo, dabke, also: September-Juni 2023 = 0 Apri2022-September 2021= 8 Monate Gehalt. Ist das richtig verstanden? ->Welches Gehalt gilt dann für diese 8 Monate? Ich hatte in 2021 (2022 entsprechend Anteilig ähnlich) ein Jahreseinkommen von ca 100k, was sich aus Tariflohn, tariflichen Zulagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus, etc zusammengesetzt hat. Kann ich das ansetzen oder nur tatsächlich den Tariflohn in den betroffenen Monaten? Im November 21 gab es z.b mehr, da Weihnachtsgeld und im Januar 22 mehr, da Bonus on top. Andere Frage: Wenn ich Juni-September 2023 einen vom Arbeitgeber genehmigten 520 Euro Job annehme, fließt das dann in die Berechnung als 520,- für diese Monate ein?
Sternenschnuppe
Was ergibt denn 8x Dein altes Netto geteilt durch 12? Du kannst noch ganz ganz schnell versuchen den 12. Monat in Plus zu wandeln, dann kann Monat 13 auch noch ausgeklammert werden. Morgen sofort der Elterngeldstelle melden. Eventuell kannst Du vor dem neuen Mutterschutz noch einen Monat offiziell arbeiten und Urlaub abbauen.
Neverland
Es gilt das, was du da tatsächlich verdient hast. Beim Mutterschaftsgeld muss dagegen die Lohnerhöhung berücksichtigt werden. Bei 100k im Jahr bekommst du doch sicherlich den Höchstsatz. Gebe doch mal alle Daten in den Elterngeldrechner ein. Dann weißt du in etwas was rauskommt. Ja ein Minijob würde mit berücksichtigt werden. Frage wäre, macht es den Kohl fett,
Ippets
Ich hatte z.B in 2021 ein Jahreseinkommen von 100.000€. Da reichen wahrscheinlich 8 Monate sowieso für den Höchstsatz. Zurück zum Ausklammern. Ich hatte ja bei K1 bis in den Juli 2022 noch Mutterschutz, somit ist doch eigentlich nur September und August 2022 mit 0 und dann 10 Monate von der Zeit vor dem Mutterschutz der im März 22 begonnen hat. Richtig? Wäre sehr hilfreich, wenn jemand genau die Monate des Jahres benennen kann, die ich ansetzen muss. Dankeschön
Dojii
Ohne tatsächlichen Beginn des Mutterschutzes kann man keine genauen Monate sagen. Davon ausgehend, dass dein neuer Mutterschutz im Oktober 2023 beginnt, wären eigentlich die Monate Oktober 2022 bis September 2023 Grundlage deines Elterngeldes. In den Monaten Oktober 2022 bis Mai 2023 hast du aber noch Elterngeld für das ältere Kind bezogen. Diese werden ausgeklammert (acht Monate) und durch Monate vor dem Mutterschutz deines älteren Kindes ersetzt. Die anderen vier Monate (Juni 2023 bis September 2023) gehen mit 0 EUR in die Berechnung ein, es sei denn, du machst dort den geplanten Minijob.
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