Snief
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld: Auf meinen Antragsformularen steht, dass Elternteil 2 auch dann seine Spalten ausfüllen muss, wenn er kein Elterngeld beansprucht. Gilt dies auch, wenn gar keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt? Wird mein Antrag abgelehnt, obwohl ich Anspruch auf Elterngeld habe, wenn Elternteil 2 keine Angaben gemacht hat? Danke
Hallo, wenn es keinen Vater gibt, kann auch keiner die 2. Spalte ausfüllen. Ändert nichts am Anspruch Liebe Grüße NB
sterntaler82
Also bei meinem sohn war ich alleinerziehend und hatte das alleinige Sorgerecht da brauchte mein ex nix ausfüllen, allerdings war damals auch die Vaterschaft nicht anerkannt.
Sternenschnuppe
Ohne Anerkennung gibt es keinen Elternteil 2. Aus der Geburtsurkunde geht das ja auch hervor. Für die zusätzlichen Alleinerziehendenmonate werden sie dann später eine Negativbescheinigung vom Jugendamt fordern, dass Du das alleinige Sorgerecht hast.
Mitglied inaktiv
Jein! Bei uns war es damals so, das der Kindsvater sehr wohl auch ausfüllen musste. Und unterschreiben, auch bevor er die Vaterschaftsanerkennung durch hatte. Aussage der beiden Ämter (gleiches Spiel auch beim Kindergeld), die Geburtsurkunde könnte veraltet sein. Wenn uns das nicht passen würde, müssten wir zum Jugendamt und dort eine Negativbescheinigung machen lassen. Wir haben das ganze recht leicht gelöst, er hat einfach alles mit unterschrieben. war stressfreier. Kurze Zeit später war eh Termin wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.
Snief
Danke für Eure Antworten. Scheint wohl also von der Elterngeldkasse abhängen, ob es Probleme gibt....
Sternenschnuppe
Nein, denn wie Dany schrieb, es hätte auch die Negativbescheinigung gereicht. Rein rechtlich darf man als Vater nichts eintragen solange die Anerkennung nicht erfolgt ist. Solange gibt es keinen Vater, rechtlich.
Snief
Auf der Seite des Jugendamtes meiner Stadt steht, dass man für die Negativbescheinigung die Vaterschaftsanerkennung vorlegen muss. :/
Sternenschnuppe
Snief, glaube mir, das geht auch ohne. Es gibt etliche ( inklusive mich damals ) bei denen der Vater sich weigert und erst das Gericht die Anerkennung ersetzt. Bei mir hat das ein Jahr gedauert. Und solange kein Vater eingetragen ist, hat man das alleinige Sorgerecht. Nichts anderes bestätigt die Negativbescheinigung.
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