Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag / Geburtsurkunde

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldantrag / Geburtsurkunde

Lara7744

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Liebe Frau Bader, Folgende Fragen beschäftigen mich. Aktuell bin ich noch verheiratet der scheidungsantrag wurde bereits bei Gericht gestellt es fehlt nur noch der Scheidungstermin. Nun bekomme ich aber in 10 Wochen mein Baby von meinem Lebensgefährten. Die Vaterschaftsanerkennung machen wir nächste Woche schon bei einem Notar. Meine Frage ist wer steht dann in der Geburtsurkunde ? Ich möchte auf gar kein Fall das dort auch nur einen Tag mein Noch Ehemann steht. Und was trage ich bei dem Elterngeldanntrag ein ? Meinen Ehemann oder den wirklichen Vater ? Ich bin wirklich verzweifelt weil die Scheidung bis zur Geburt leider nicht durch sein wird :(


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, müssen Sie sich an die Kollegin/ den Kollegen wenden. Liebe Grüße NB


ALF0709

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Es steht tatsächlich dann dein nochehemann in der Geburtsurkunde. Ist denn der Versorgungsausgleich geklärt? Wenn ja könnte man unter Verweis auf den Entbindungstermin um einen kurzfristigen Termin bei Gericht bitten. Nette Richter machen das. Ansonsten sieht es schlecht aus


Lara7744

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Ja den Versorgungsausgleich klären wir gerade über eine Scheidungsfolgevereinbarung. Soll nicht stattfinden da Ehe eh unter 3 Jahren ist. Der Voraussichtliche Entbindungstermin wurde beim scheidungsantrag mitgeteilt aber leider bis heute kam keine Post mit einem Termin :(


Port

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Was Du auf keinen Fall möchtest ist nicht relevant. Wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt nicht rechtskräftig geschieden bist, wird Dein Ehemann als Vater eingetragen. Das ist ja aber nichts, was man nicht heilen könnte. Wenn ein paar Wochen später die Scheidung rechtskräftig ist, lässt man den wirklichen Vater eintragen und alle künftigen Geburtsurkunden werden so ausgestellt als sei es immer so gewesen. Da steht dann nichts mehr vom Ex-Ehemann.


KielSprotte

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Knallhart gesagt: Wenn du deinem künftigen Ex-Mann nicht als off. Vater haben willst, hättest du erst deine Scheidung regeln sollen und dann Nachwuchs mit dem Neuen in die Welt setzen. Ob du willst oder nicht: wenn die Ehe bei Geburt noch besteht, ist dein Ex der off. Vater in der Geburtsurkunde.


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