juliane-marie
Hallo, ich habe für die Monat 1 - 12 meines Kindes Elterngeld beantragt. Nun wird mein Mann für die Lebensmonate 13 + 14 Elternzeit nehmen und möchte für diese 2 Monate ebenfalls normales Elterngeld beantragen. Welche Gehaltsabrechnungen sind für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich, wenn er den Antrag jetzt erst -Lebensmonat 10- stellt. Die Monate vor der Geburt oder die Monate vor der Beanspruchung des Elterngeldes?? Vielen Dank. Liebe Grüße Juliane
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße NB
mellomania
es zählen immer die 12 monate vor der geburt
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 5 Wochen nach dem Geburt, aber ich kann immer nicht mein Elterngeld beantragen: mein Arbeitgeber hat mir keine Dokumente ausgestellt - Lohnsteuerabrechnung 2022, Verdienstabrechnung 01/2022 - 02/2023, Nachweise über Kurzarbeitergeld, Elternzeitbestätigung. Mein Arbeitgeber kommuniziert mit mir monatenlang einfach n ...
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