Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Sunnysusan

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Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Wir wünschen uns schon bald ein zweites Kind. Wenn dieses im Jahr 2024 geboren wird ist der Bemessungszeitraum für das Elterngeld das Jahr 2022 oder 2023? Und wie ist es, wenn das Kind 2025 geboren wird? Welches Jahr ist wird dann zur Berechnung verwendet? Noch eine Frage: Wenn ich das Gewerbe während des Elterngeldbezuges anmelde, klappt der „Elterngeld Trick“ trotzdem? Ganz liebe Grüße, Susan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nicht persönlich gemeint, aber für Tricks bin ich hier nicht zu haben, sondern für eine seriöse Bewertung von Rechtsfragen. Liebe Grüße NB


Sunnysusan

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Tut mir leid, mit diesem Wort „Elterngeld-Trick“ wird so um sich geworfen, dass man schon selbst angefangen hat ihn zu verwenden. Sobald man bei Google nämlich das mit dem Gewerbe eingibt kommen nur noch Einträge mit „Elterngeldtrick“. Das kam nicht so toll rüber und es soll auch kein „Trick“ sein, denn es geht mir wirklich darum etwas aufzubauen während der Elternzeit. Ich habe meine ernst gemeinte Frage umformuliert und würde mich über Ihre Antwort sehr freuen. LG


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