Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

maggie79

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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 29.6.2019 geboren. Ich bekomme noch bis März 2021 Elterngeld. Arbeite derzeit ein Mal die Woche. Jetzt hat mein Arbeitgeber gefragt, ob ich denn ab Juli zwei Mal in der Woche kommen könnte. Eigentlich würde ich das gerne machen. Meine Tochter wäre in der Zeit auch betreut. Nun meine Frage: wenn ich ab Juli mehr arbeite, kann ich mir das restliche Elterngeld Juli-März auszahlen lassen? Also quasi so als hätte ich es ein Jahr lang bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine Rechenfrage. Denn dann wird das ganze auf BAsis-Eg laufen und der jetzt gezahlte Lohn angrechnet. Anders wird es aber auch angerechnet. Schauen SIe mal beim EG-Rechner bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Felica

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Würde ich nicht machen lassen. Denn dann wird es so gerechnet als wenn du Basis-EG bezogen hast. Von Anfang an. Hiesse alles Einkommen was du bis Juli bekommen hast würde entsprechend nachträglich umgerechnet werden. Und bei Basis-EG zählt jeder Euro. Bei EG Plus dagegen darf ohne Anrechnung dazu verdient werden solange eine individuelle Höhe nicht überschritten wird. Würde mich also ausrechnen wie viel du dazu verdienen darfst ohne das es beim EG zu Kürzungen kommt. Wenn du sonst VZ gearbeitet hast und jetzt 2mal die Woche für ein paar Stunden, dann ist es unwahrscheinlich das es da Kürzungen geben wird. Dein Plan wäre gut wenn du im ersten Jahr nicht gearbeitet hättest.


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