Liebelein1986
Guten Morgen. Ich habe von Februar bis Juli halbtags gearbeitet. Zum 01.07. habe ich gekündigt und wollte zum 01.10. eine neue Stelle beginnen. Nun bin ich schwanger (Et 27.05.20) und das mit der Stelle ab dem 01.10. hat sich nicht ergeben. Jetzt habe ich natürlich kein Arbeitslosengeld beantragt ubd hätte so oder so eine 3 monatige Sperre oder? Kann ich schwanger arbeitslosengeld beantragen? Ich stehe dem Arbeitsmarkt in meinem Zustand ja eigentlich nicht zur Verfügung? Geht das trotzdem? Und wenn ich keinerlei Einnahmen habe, steht mir dann Elterngeld zu? Danke
Hallo, melden Sie sich schnellstens arbeitssuchend. Ich gehe mal davon aus, das Sie evtl. im Moment keinen Versicherungsschutz haben. Ja, Sie werden wahrscheinlich gesperrt und ja, Sie können auch schwanger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Vom 01.07. bis 01.10 hast da noch gearbeitet? Alg1 solltest du ganz schnell beantragen.. Versicherungsschutz? Für Elterngeld nächstes Jahr solltest du dir schon Arbeit suchen, denn jeder Monat mit ALG zählt mit 0€ gibt nur mindestsatz von 300€ die wenn du dann schon ergänzendes ALG brauchst voll angerechnet werden
Andrea6
Wieso stehst du schwanger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Das ist doch nicht gleichbedeutend mit arbeitsunfähig.
Andrea6
Wieso stehst du schwanger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Das ist doch nicht gleichbedeutend mit arbeitsunfähig.
Liebelein1986
Danke für die vielen Antworten. Wenn ich kein Alg1 beantrage, also kein Einkommen habe, steht mir dann trotzdem ab Mai Elterngeld zu? Und natürlich stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, ich habe mich falsch ausgedrückt. Mich wird wohl niemand schwanger einstellen meine ich. Ich bin über meinen Mann Familienversichert und muss mir gerade keinen Stress auf Grund unserer finanziellen Situation machen. Dennoch würde mich interessieren, ob mir auch ohne Einkommen Elterngeld zusteht?
Mitglied inaktiv
Naja du brauchst dich auch nicht arbeitslos melden. Elterngeld bekommst du trotzdem ... 300€ für ein Jahr. Das gibt es auch für Hausfrauen in Familienversicherung
Liebelein1986
Vielen Dank für deine Antwort.
Ani123
Gerade weil du aktuell nicht drauf angewiesen bist macht dir eine 3-monatige Sperre nichts. Und in der Zeit danach hast du Anspruch auf ALG und wenn ihr das nicht braucht, dann spare es für dein Kind. Während du in EZ bist stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn du es nicht möchtest. Nach Ablauf der EZ schon bzw. auch während der EZ, insofern das Kind betreut ist und du arbeiten möchtest. Auch während der EZ hast du Anspruch auf ALG. EG steht dir für 12 Monate zu. Vermutlich wird es nur der Mindestsatz von 300€ sein. Ob das EG dann auf das ALG angerechnet wird, weiß ich nicht. Erkundige dich da doch mal. Evtl. wirst du selbst mit Anrechnung vom EG mehr ALG haben, als nur mit EG. Und wie oben schon geschrieben: auch wenn du das Geld gerade nicht brauchst, dann spare es, denn du weißt nicht, wie es bsp. in einem Jahr bei dir aussieht. Und sollte es dann mal anders sein, so wirst du froh sein, dass die Sperre schon vorüber ist. Denn die Sperre kann auch Jahre später noch durchgeführt werden und das ist dann, wenn man Geld braucht, sehr ärgerlich.
Mitglied inaktiv
Ani wenn die AP nicht arbeiten will, muss sie sich nicht arbeitslos melden. Sie ist über ihren Mann familienversichert. Mann kann dann halt keine staatliche Leistungen in Anspruch nehmen ausser Kindergeld oder eben den Mindestsatz Elterngeld. EG bekommt sie trotzdem. Und arbeitslos gemeldet mit alg1bezug wäre es auch nicht mehr
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