Mala28
Hallo Frau Bader, ich würde nach der Geburt meines Kindes die Mutterschutzzeiten einhalten und danach für ca. 3,5 Wochen Elterngeld beantragen. Nach diesen 3,5 Wochen beginnen in meinem Bundesland die Ferien und die bekomme ich als Lehrerin bezahlt. Nach den Ferien kommt das Kind zur Tagesmutter. Würde das rein rechtlich gehen? Oder spricht da was gegen? Danke für Ihre Antwort!
Hallo, sie müssen insgesamt mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen, dies in Lebensmonaten. Außerdem bitte klären, ob das Beenden der Elternzeit zu den Ferien bei Ihnen im Bundesland zulässig ist. Liebe Grüße NB
drosera
Hi, Elterngeld kann man nur pro Lebensmonat des Kindes beantragen. Das funktioniert so nicht.
Mala28
Dann nehme ich halt einen Monat.
Mitglied inaktiv
Du kannst ja Elterngeld erst nach Geburt beantragen und dann in Lebensmonaten....
Rotkehlchen
Du solltest dich auf jeden Fall vorher schlau machen, ob es in deinem Bundesland Sonderregeln gibt, inwieweit Lehrer kurz vor bzw kurz nach Beginn der Ferien ihre Elternzeit beenden dürfen. Ich kenne mich da nicht im Detail aus, aber es war schon ein paarmal hier im Forum Thema, dass es solche Sonderregelungen gibt.
Ani123
Du nimmst 3 Monate EZ mit EG Bezug. Fie ersten 8 Wochen gibt es Mutterschutzgeld, danach 1 Monat EG. Danach hast du 5,5 Wochen Ferien. Anschließend arbeitest du wieder. Und ja, du darfst deine EZ passend für die Sommerferien beenden. Ich kenne eine Frau, ihr Kind ist Ende Aug.16 geboren. EZ endete passend zum Sommerferienbeginn 18. Die ersten 12 Monate bekam sie EG, danach war sie in EZ, wo sie sich nicht an Monate halten musste, weil sie kein EG mehr bezog. Somit konnte sie die EZ Taggenau beenden, für die Ferien ihren Arbeitslohn bekommen und danach wieder arbeiten gehen. Bundesland NRW.
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