Mala28
Hallo Frau Bader ich habe 9 Monate Elterngeld bis August 2019 bezogen und habe dann wieder angefangen vollzeit zu arbeiten. Ab Februar gehe ich wieder in Mutterschutz. Ich nehme nur 1 Monat Elterngeld nach dem Mutterschutz und fange dann wieder an. Ich habe das Elterngeld von kind1 aber nicht ganz verbraucht? Gibt es da eine Möglichkeit?
Hallo, bis zum 14. Lebensmonat könnten Sie noch Elterngeld nehmen, zum Beispiel beide gleichzeitig oder eben unter Berücksichtigung von Teilzeit. Liebe Grüße NB
Andrea6
Das Elterngeld soll den Einkommensverlust abpuffern, den Eltern während der Elternzeit haben, wenn sie ihr Kind betreuen und daher nicht oder weniger arbeiten können. Da dies offenbar bei dir nicht zutrifft bzw. zutraf kann das auch nicht "einfach so" und im Nachhinein beansprucht werden. Da das Kind aber wohl noch sehr jung ist gibt es ggf. die Möglichkeit, daß der Vater Elternzeit nimmt (mit entsprechendem Vorlauf) und damit auch Elterngeld bekommt.
Ani123
Ihr habt noch Anspruch auf 5 Monate EG bis zum 14.Monat des Kindes (Februar 20). Bsp. könntest du auch noch die Monate Dez.19 und Jan.20 nehmen (2 Mon.) und dein Mann von Dez.19-Febr.20 (3 Mon.). EZ muss 7 Wochen vorher beim AG gemeldet werden. Daher rechne ich erst ab Dez. mit. Ich könnte mir vorstellen, dass das für dich auch eine gute Entlastung wäre. Gerade das letzten Monate einer Schwangerschaft können anstrengend werden. Und für dein Mann wäre es optimal, weil er, mit dir zu Hause wäre. Ihr hättet Familienzeit. Nach dem 14.Mon. kann zwar noch EZ genommen werden (jedem Elternteil stehen 3 Jahre zu). EG gibt es keines mehr. Für dich ist es unrelevant ob du EG bekommst oder arbeitest, da deine Kinder sehr nah beieinander sind wird es mit den ganzen Ausklammerungen von Monaten das Gleiche wie beim 1.Kind plus Geschwisterbonus. Außer, du hast vor dem 1.Kind nicht VZ gearbeitet. Dann würde es mit VZ-Arbeit jetzt mehr werden.
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