nil85
Habe meine Tochter Mai 2017 auf die Welt gebracht und 3 Jahre dabei Elternzeit genommen und 1 Jahr Elterngeld. Wie wird das mit dem Elterngeld berechnet wenn ich noch in der Elternzeit wieder schwanger werde?
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Sie werden also nur den Mindestbetrag bekommen + Geschwisterbonus bis zum 3. Geb. Anders, wenn Sie vor der geburt wieder arbeiten. Da erhöht jeder Arbeitsmonat das EG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt... Arbeitest du nicht zählt jeder Monat mit 0€ ansonsten dein Lohn. Das du in Elternzeit bist, hat keine Relevanz. Monate mit EG (bis zum 14.Lebensmonat. Kind 1) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert, d.h.durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Das trifft ausser dem Mutterschaftsgeld auf dich nicht zu. Sollte der neue Mutterschutz in der Elternzeit beginnen, kannst du die laufende Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden.. Dann gibt es volles Mutterschaftsgeld vom AG und KK.
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