Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Love1

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Hallo, Ich habe im November 2018 entbunden. Hatte davor einen befristeten Vertrag bis ende Oktober 2018. Also hatte ich auch Anspruch auf Elterngeld, welches ich aufsplitten lassen habe ( bis ende August 2020). Eigentlich wollte ich wieder ab Dezember Teilzeit arbeiten, habe aber noch keinen Vertrag, den ich wahrscheinlich auch nicht bekommen werde, da ich erfahren habe, dass ich wieder schwanger bin. Wie ist das denn jetzt geregelt. Falls ich kein Vertrag bekomme, habe ich dann eigentlich wieder weiterhin Anspruch auf Elterngeld? Also wenn ich es wieder aufsplitten lassen würde, dann weiterhin ca. 2 Jahre? Die nächste Geburt ist anfang juni 2020. Wie ist das mit Mutterschaftsgeld? Ich bin nicht verheiratet. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Berechnungszeitraum für das EG sind die letzten 12 Mo vor der Geburt. Davon werden die Monate mit EG von KInd 1 bis zu dessen 14 LM ausgeklammert und die Monate davor genommen. MG bekommen Sie nur www.mutterschaftsgeld.de die Einmalzahlung Liebe Grüße Nb


Mitglied inaktiv

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Elterngeld bekommst du plus Geschwisterbonus. Monate mit EG+ werden ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat von kind 1 ebenso die Monate mit Mutterschaftsgeld (nur KK weil kein AG).... D.h. alle Monate nach Febr 20 zählen nicht, Monat April, Mai und evtl. Juni 20 auch nicht. Die werden durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. PS: offiziell hast du keine Elternzeit nur beitragsfrei versichert wegen Elterngeldbezugs


drosera

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Hi, warum denkst du, dass du keinen Vertrag erhalten wirst, weil du erfahren hast, dass du schwanger bist? Du hältst einfach den Mund.


Andrea6

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Stimmen deine Angaben? Ein Kind mit ET Anfang Juni 2020 kann derzeit noch gar nicht gezeugt sein...


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